Alma Rosé Preisträgerin 2024, Elisabeth Schroll: Der Teppichhandel Quantmeyer im Volkseigentum der DDR
1945 besetzte die sowjetische Armee Berlin und entmachtete die Nationalsozialisten. Ihre Machtübernahme betraf neben der politischen Ebene auch Unternehmen, die die Besatzer beschlagnahmten und später häufig enteigneten. So auch die Teppichhandlung des in NS-Kreisen aktiven Hansjoachim Quantmeyers, die beschlagnahmt, zunächst treuhänderisch weitergeführt und 1949 ersatzlos enteignet wurde. Sämtliche verfügbare Warenbestände gingen in das Volkseigentum der DDR ein – hierunter, wie seinerzeit bereits bekannt war, wahrscheinlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Objekte. In einem Staat, der sich selbst antifaschistisch nannte, wirft dies viele Fragen auf. Gab es Versuche, die Objekte zurückzugeben oder ihre wahren Eigentümer*innen zu ermitteln? Wohin wurden die Teppiche verbracht? Welche Unterlagen sind heute noch verfügbar, und worüber geben sie Auskunft?
Vorweggenommen sei, dass die Untersuchung zu vielen Fragen führte und Antworten hierauf mehr auf Plausibilität als auf zweifelsfrei belegten Fakten basieren. Doch gerade dies zeigt die Notwendigkeit von Recherchen nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Objekten in SBZ und DDR mit Methoden der Provenienzforschung.
Die Provenienzforschung als Instrument der Klärung von Herkunft und Geschichte eines Objekts beginnt üblicherweise mit dessen Auffindung. In der Praxis initiiert die Präsenz eines Objekts Fragen nach dem Weg, den es nahm und die Hände, durch die es ging. Im Fall der Teppichhandlung Quantmeyer sind keine Objekte mehr greifbar; Unterlagen im Landesarchiv Berlin gaben den Anstoß zu Ermittlungen. Dementsprechend stellten sich Fragen der historischen Forschung und archivalischer Praxis, die weniger Einzelobjekte, vielmehr Strukturen und politische Ziele betreffen, sowohl hinsichtlich der Ereignisse der Nachkriegszeit als auch gegenwärtiger Forschungsbedingungen, wie die Untersuchungen beispielhaft aufzeigen.
Die Geschichte der Quantmeyer-Betriebe
Den Grundstein des Handelsunternehmens legten 1886 Wilhelm Quantmeyer und Theodor Eicke mit dem Unternehmen Quantmeyer & Eicke, das in Berlin Behörden und die gesellschaftliche Elite des Kaiserreichs mit Teppichen und Linoleum ausstattete. Die nachfolgend als Stammbetrieb bezeichnete Firma handelte ausschließlich mit Neuware.1
Wilhelm Quantmeyers Sohn Hansjoachim, geboren am 6. Oktober 1894, trat 1910 in den Stammbetrieb ein und übernahm nach dem Tod des Vaters 1934 die Geschäftsführung.2
Der Stammbetrieb bestand fort, während 1940 die auf den Import und Export von antiken Teppichen spezialisierte Firma Hansjoachim Quantmeyer neugegründet wurde.3 Zudem firmierte ab 1944 als weiterer Betrieb die Teppich- und Linoleumhandelsgesellschaft mbH.4 Im Zentrum der Untersuchungen steht die Einzelfirma Hansjoachim Quantmeyer, die ausschließlich mit Gebrauchtware, i. e. Objekten mit Voreigentümer*innen und potentiell entzogenen Objekten, handelte.
Verstrickung Quantmeyers in Entzugsgeschehen
Hansjoachim Quantmeyer war seit 1933 NSDAP-Mitglied und baute das Unternehmen 1937 zum NS-Musterbetrieb aus. Die anlässlich dieser Auszeichnung 1938 erschienene Betriebs-Festschrift warb mit Aufnahmen ausgeführter Aufträge wie dem „Gang zum Arbeitszimmer des Führers“ in der Neuen Reichskanzlei, einem mit mindestens sechs Wandteppichen ausgestatteten Flur, und dem mit mindestens drei Wandteppichen dekorierten „Wartezimmer beim Führer“.5
Schon 1934 stattete der Stammbetrieb Hermann Görings Dienstvilla mit Teppichen und Bodenbelägen aus. Auch privat war Quantmeyer mit Göring verbunden; er nahm an einer Jagd im Gebiet von Görings Privatresidenz Carinhall teil. Quantmeyers Schwager, Josef Angerer, unterhielt ebenfalls Beziehungen zu Göring. Als Mitarbeiter Quantmeyers tätigte er seit seinem Unternehmenseintritt 1928 Einkaufsreisen im Ausland. Ab 1940 erwarb er im deutsch besetzten Nordfrankreich im Auftrag Görings antike Teppiche. Nachweislich stammten einige der Teppiche in der Sammlung Göring aus vormals „jüdischem“ Besitz.6 Auf Provisionsbasis beschaffte er im Besatzungsgebiet Objekte, die teilweise das Stabsamt Görings, mitunter die Firma Quantmeyer & Eicke bezahlte.7 Zudem war Angerer als stiller Teilhaber an der auf Import und Export antiker Teppiche spezialisierten Einzelfirma gewinnbeteiligt.8 Die US-Besatzungsbehörden untersuchten bereits nach Kriegsende Angerers Rolle im Kulturgutentzug.
Die familiäre und geschäftliche Verbindung zwischen Quantmeyer und Angerer, der zeitliche Zusammenhang zwischen Angerers Tätigkeit in Frankreich und der Gründung der auf den Import mit antiken Teppichen spezialisierten Einzelfirma Hansjoachim Quantmeyer 1940 belegen die Verstrickung in den Handel mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Teppichen aus Frankreich hinreichend, wenngleich dies anhand von Einzelobjekten zum aktuellen Forschungsstand nicht bewiesen werden kann.9
Auch innerhalb des Deutschen Reiches profitierte Quantmeyer von der „Arisierung“ der Unternehmen Verfolgter und erstand auf sogenannten „Judenauktionen“ wertvolle Objekte verfolgter Sammler*innen.10
Die Warenbestände Quantmeyers im Volkseigentum der DDR
Wie dargelegt, ist der Erwerb von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Teppichen durch Hansjoachim Quantmeyer und der Handel hiermit als erwiesen anzunehmen. Somit gingen wahrscheinlich entzogene Objekte im Wege der Enteignung Quantmeyers in das Volkseigentum der DDR über. Inventare oder andere Unterlagen, die Einzelobjekte im Warenbestand der Einzelfirma nennen, ließen sich leider nicht ermitteln. Der mögliche Werdegang der unbekannten Objekte wird anhand der Institutionen mit einem Zugang zum Warenbestand der Firma Hansjoachim Quantmeyer indizienhaft nachgezeichnet. Hierzu dienten Archivalien der unter treuhänderischer Leitung geführten Quantmeyer-Betriebe und Akten der sie verwaltenden Institutionen, insbesondere Geschäftsunterlagen wie Bilanzen und behördliche Überlieferung.
Beschlagnahme und Enteignung der Teppichhandlung Quantmeyer
Die sowjetische Besatzungsmacht verhaftete Hansjoachim Quantmeyer in den Wochen nach dem Ende des Krieges und brachte ihn in das Kriegsverbrecherlager Landsberg/Warthegau, wo er im September 1945 verstarb.11 Nach seiner Verhaftung im brandenburgischen Zühlsdorf, wo Quantmeyer eine Villa besaß, konfiszierten die sowjetischen Militärangehörigen sowohl die Villa als auch ein „Stofflager“ sowie belastende Privat- und Geschäftsunterlagen.12 Das Gebäude wurde in ein Kinderheim umgewandelt und vermutlich das gesamte Mobiliar eingezogen; Einzelobjekte sind unbekannt.13
Nach SMAD-Befehl Nr. 124/1945 14 wurden die drei Unternehmen Quantmeyers im Juni 1945 zunächst beschlagnahmt und treuhänderisch weitergeführt. Im sowjetischen Sektor Berlins war die Deutsche Treuhandverwaltung (DTV) verantwortlich zur Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 124 und die Verwaltung der beschlagnahmten Betriebe inklusive beweglichen und unbeweglichen Gütern.15
1948 erstellte die zuständige Deutsche Treuhandverwaltung (DTV) einen „Enteignungsvorschlag“. Der Vermögenseinzug wird hier in Verbindung mit der Verordnung der Berliner Stadtverordnetenversammlung zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 27. März 1947 als Sühnemaßnahme deklariert. Begründet wurde der Entzug inklusive aller Warenbestände mit der politischen Belastung des Firmeninhabers: seiner NSDAP-Mitgliedschaft seit dem 1. März 1933, Kontakte in höchste NS-Kreise, Beteiligung an der „Arisierung“ von Unter¬nehmen als jüdisch Verfolgter in Berlin und seiner Verwicklung in Kulturgutentzüge in NS-besetzten Gebieten, insbesondere durch die Einfuhr antiker Teppiche aus Frankreich. Zahlreiche Originaldokumente, Abschriften und Zeug*innenaussagen belegen die Anschuldigungen, z. B. eine Einladung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an Quantmeyer vom 24. November 1938 zu einer Besprechung des hier so bezeichneten „Arisierungsproblems“, eine Aufforderung zur Beteiligung als Sachverständiger an der Umverteilung „arisierter“ Warenbestände und ein Original-Dankes¬schreiben der „Kanzlei des Führers“ für eine Spende von vermutlich 5.000 RM.16
Zudem wurden im Auftrag der DTV Betriebsprüfungen durchgeführt, deren Berichte von 1948 (nachfolgend nach seinem Verfasser Kajet-Bericht) und 1949 (nachfolgend Buchholz-Bericht) erhalten sind. Die Berichte basieren auf heute nicht mehr vorhandenen Unterlagen wie Inventurlisten, Rechnungen und Kassenbüchern.17
Die Bericht geben für das Jahr 1944 als Umsatz der Einzelfirma Quantmeyer 291.000 RM mit einem Gewinnanteil von rund 68.000 RM an. Mehr Unterlagen aus der Zeit vor der Beschlagnahme seien jedoch nicht vorhanden, so die Aufzeichnung.18 Ankaufsunterlagen etc., aus denen Vorprovenienzen der antiken Teppiche hervorgehen könnten, lagen zu diesem Zeitpunkt also nicht vor.
Bergung und Rückführung
Zum Schutz vor Luftangriffen verbrachten die Quantmeyer-Betriebe zu Kriegszeiten ihre Warenbestände, hierunter auch antike Wandteppiche, in sechs Bergungsdepots außerhalb Berlins. Die antiken Teppiche der Einzelfirma lagerten offenbar sämtlich bei einer Firma Carl Rudolphi in Bad Lauterberg im Harz, heute Niedersachsen. Seinerzeit erstellte Einlagerungslisten seien beschlagnahmt bzw. verloren gegangen und die tatsächlich eingelagerten Güter nicht mehr rekonstruierbar, so der langjährige Mitarbeiter Wilhelm Schäfer, der zwischenzeitlich zum Treuhänder bestellt worden war.19 Ferner gab Schäfer für 1945 Plünderungsverluste in Höhe von rund 530.000 RM an, ohne verlorene Objekte aufzulisten.20
In den Bilanzen der Einzelfirma Quantmeyer wird ein Warenbestand an Teppichen im Wert von 434.450 RM zum 14. bzw. 15. Mai 1945 angegeben, sämtlich 1946 mit Hilfe von US-Militärangehörigen zurückgeführt aus Bad Lauterberg in ein Lager in West-Berlin.21 Eine 39 Blatt umfassende Liste, die Waren der Einzelfirma und des Stammbetriebs enthielt, dokumentierte laut Bericht die Einlagerung der Objekte zunächst in Oelsnitz und der Neuen Reichskanzlei Berlin sowie deren Verbringung nach Lauterberg im Laufe des Krieges. Zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung war bereits erfolglos anhand der Verlagerungslisten versucht worden, Plünderungen und sonstige Verluste zu rekonstruieren.22 Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurden die Verlagerungslisten offenbar den Akten entnommen, ohne auf ihnen verzeichnete Objekte anderweitig zu dokumentieren.
Im Zuge der Rückführung 1946 aus Lauterberg fand ein Direktverkauf von Teppichen zum Preis von insgesamt 168.900 RM an das US-Militär statt; weiter wurden 1947 Teppiche im Wert von 70.000 RM an britische Offiziere veräußert. Diese beiden Verkäufe waren jeweils die einzigen Umsätze in den Jahren 1946 und 1947.23 Insgesamt waren in Bad Lauterberg 77 Wandteppiche eingelagert (im Bericht angegeben: 87, wobei ein Tippfehler anzunehmen ist), hiervon 33 Stück zurückgeführt und 32 an US-amerikanische oder britische Militärangehörige verkauft; der Verbleib von 12 Wandteppichen blieb ungeklärt.24 Es erfolgte keine Beschreibung der Objekte; auch sind keine Hinweise auf die Frage nach ihren Provenienzen der Überlieferung entnehmbar.
Die 33 zurückgeführten Wandteppiche der Einzelfirma werden im Bericht mit 310.000 RM bewertet. Gemeinsam mit den Waren des Stammbetriebes erfolgte am 4. März 1948 auf Anordnung des Prüfers ihr Transport aus dem Lager in Berlin-Westend in das Betriebsgebäude in der Ost-Berliner Kronenstraße, wo nun auch wieder Verkäufe stattfanden.25
Von den 33 verbliebenen Teppichen im Wert von 310.000 RM wurden Waren im Wert von 244.000 RM „auf Grund des Befehls Nr. 23 vom 15.3.47“ am 30. Mai 1947 „von der sowjetischen Militärbehörde gemeldet“ (i.e. beschlagnahmt), so der Kajet-Bericht.26 Dem Buchholz-Bericht ist zu entnehmen, dass 1948 noch keine Enteignung ausgesprochen wurde.27
Enteignung
Aufgrund des Gesetzes zur Einziehung des Vermögens der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Groß-Berlin vom 8. Februar 1949 wurden die im sowjetischen Sektor Berlins gelegenen Betriebe Quantmeyers gemäß Mitteilung vom 28. Mai 1949 inklusive aller Warenbestände „Eigentum des Volkes“. Laut § 1 des Gesetzes wurden nach SMAD-Befehl Nr. 124 beschlagnahmte Vermögenswerte entschädigungslos eingezogen.28 Die Enteignung betraf auch Quantmeyers Erb*innen und Josef Angerer, der sich bereits vor Kriegsende nach Bayern abgesetzt hatte, als Mitinhaber der Einzelfirma – auch ihre Anteile wurden Volkseigentum.29
Schon die Beschlagnahme hatte dem Betrieb die Verwertungsmöglichkeit für die Teppiche entzogen, die jedoch offenbar nicht direkt abtransportiert wurden. Der tatsächlich veräußerbare Warenbestand reduzierte sich dadurch auf 66.000 RM.30 Eine handschriftliche Bilanz zum 31. Dezember 1949 benennt die beschlagnahmte Ware im Wert von 244.000 RM als „unverkäuflich laut Anordnung der Kommandantur“.31 Die Schlussbilanz der Unternehmen im Wege der Liquidierung zum 31. Dezember 1949 weist noch immer einen Warenbestand im Wert von 310.000 RM aus, wobei nun die beschlagnahmten Objekte von 244.000 RM als Wertberichtigung in Abzug gebracht werden.32
Dass die physische Wegnahme erfolgte, ergibt sich aus einer handschriftlichen Notiz vom 13. Oktober 1950 auf einem Schreiben an den Liquidator des Betriebes. Demnach waren die beschlagnahmten Teppiche „bereits abgeholt“ worden und hätten nicht in der Bilanz aufscheinen dürfen.33
Die DTV-Akte sowie die Überlieferung deutscher Selbstverwaltungseinrichtungen, die mit der Verwertung beschlagnahmter Vermögenswerte betraut waren, etwa das ASV oder die VfS, geben keine Hinweise zu den Beteiligten, dem Zeitpunkt der Abholung oder ihrem Verbringungsort. Da ab dem 8. Februar 1949 die beschlagnahmten Teppiche Volkseigentum waren, ist deren Verbleib in der SBZ bzw. DDR wahrscheinlich. Dennoch kommt als physisch konfiszierende Instanz auch die SMAD in Frage, deren Unterlagen allerdings nur in russischer Sprache verfügbar und nur teilerschlossen sind.34
Nach der Liquidation – der Weg unverkäuflicher Edelteppiche durch Institutionen und Volkseigene Betriebe
Bei einem Gesamtwert von 310.000 RM der ursprünglich zurückgeführten 33 Wandteppiche ergibt sich ein Durchschnittswert von rund 9.400 RM je Teppich, sodass beim verbleibenden Restbestand im Wert von 66.000 RM von sechs bis sieben nicht-beschlagnahmten Teppichen auszugehen ist.35 Eine Inventurliste oder sonstige Beschreibung der Objekte ist, wie erwähnt, nicht vorhanden.
Als Nachfolgeinstitution der DTV war ab 1950 die Verwaltungsstelle für Sondervermögen (VfS) für die Verwaltung der Quantmeyer-Betriebe zuständig, die unter anderem für den Verkauf von Möbeln und Waren aus nach SMAD-Befehl Nr. 124 konfiszierten Betrieben verantwortlich zeichnete.36 Eine VfS-interne, nicht unterzeichnete Mitteilung vom 6. Oktober 1950 an den Liquidator verzeichnet die Bitte, die „unverkäuflichen Edelteppiche“ im Wert von 66.000 RM wertberichtigen zu dürfen. Auch öffentliche Stellen wie den Berliner Magistrat und Museen hätten kein Interesse. Die Wertberichtigung lehnte der Liquidator ab, gab jedoch auch keine Vorschläge für das weitere Verfahren mit den verbliebenen Teppichen.37
Zu diesem Zeitpunkt operierten die Quantmeyer-Betriebe ohnehin nicht mehr eigenständig. Schon 1948 beteiligten sich diese finanziell an der Großhandelseinrichtung Berliner Industrie- und Handelskontor GmbH (BIHK) in Inhaberschaft des Berliner Magistrats. Unternehmen wie das BIHK sollten die Weiterführung beschlagnahmter Betriebe vereinfachen und deren Umsätze dem Aufbau des Sozialismus zuführen. Das BIHK wiederum pachtete die Quantmeyer-Betriebe von der DTV, inklusive einem Verfügungsrecht über alle vorhandenen Teppiche.38 Allerdings, so kritisiert der BIHK-Abschlussbericht, wurde nie ein detailliertes Inventar aller Waren aufgezeichnet, sodass hier keine weitere Forschung möglich ist.39
Doch auch das BIHK bestand nur wenige Jahre; inklusive Warenbeständen und Personal erfolgte die Umwandlung des BIHK 1950 in warenspezifische Berliner Handelszentralen (BHZs), die wiederum 1952 in Deutsche Handelszentralen (DHZs) aufgegliedert wurden.40
Die DHZ teilte dem Amt zum Schutze des Volkseigentums (ASV) auf dessen Nachfrage bezüglich der Übernahme der Quantmeyer-Betriebe im November 1952 mit, von der BHZ abgesehen von Anlagevermögen wie Immobilien keine „besonderen Vermögenswerte“ übernommen zu haben.41 Ausweislich einer Schlussbilanz zum 31. Dezember 1955 verfügte die BHZ 1952 über „Handelsware, alter Bestand“ im Wert von 2.337,50 Mark.42 Aufgrund der Wertangabe und dem ermittelten Durchschnittswert der Teppiche aus den Restbeständen der Einzelfirma Quantmeyer lässt sich nahezu sicher ausschließen, dass hierunter noch Teppiche aus den Quantmeyer-Betrieben waren. Die unverkäuflichen Restbestände wurden also vermutlich unter Leitung der BIHK aus dem Bestand veräußert oder abgegeben.
Möglicherweise gingen die beschlagnahmten bzw. die unverkäuflichen Teppiche aus der Firma Hansjoachim Quantmeyer auch direkt in die Bestände der VfS über. Die VfS verwaltete und verwertete durch die Bergungsämter eingeliefertes Mobiliar sowie nach SMAD-Befehl Nr. 124 eingezogene Objekte und zurückgelassene Gegenstände sogenannter Republikflüchtiger.43 Der Jahresbericht des Referats Mobilien und Betriebe bei der VfS 1953 zeigt, dass dieses Möbel und Einrichtungsgegenstände an Einrichtungen und Einzelpersonen verkaufte.44
Auch ein Bericht über die Tätigkeiten der Abwicklungsstelle des Bergungsamtes und der Möbelabteilung der VfS vom 19. Oktober 1954 bezeugen, dass hier nach SMAD-Befehl Nr. 124 beschlagnahmte Einrichtungsgegenstände veräußert wurden. Personen konnten eine „Übertragung beantragen“ und dadurch gemäß der Verordnung über die Verwertung von Wohnungseinrichtungsgegenständen aus Zuweisungen des Magistrats vom 27. August 1949 Mobilien aus den Beständen der VfS und des Bergungsamtes erwerben. Weiter dokumentiert der Bericht „In der Möbelabteilung der VfS befinden sich 692 Schnellhefter betr. 124er-Fällen.“45 Dass in den VfS-Beständen Provenienzforschung betrieben wurde, konnte weder der Überlieferung noch der Literatur entnommen werden.
In der Gesamtschau aber lässt die Aktenlage zur VfS keine Hoffnung auf erfolgreiche Recherchen zu. Ein 1954 angefertigtes Exposé über das Archiv der VfS berichtet zunächst, dass die VfS nach Auflösung der DTV sämtliche Geschäftsunterlagen der in Berlin nach SMAD-Befehl Nr. 124 sequestrierten Betriebe inklusive der DTV-internen Dokumentation übernommen hatte. Offenbar waren die Lagerbedingungen für die Dokumente sehr ungünstig und die Archivalien kaum erschlossen. Die Unterlagen zu insgesamt 1410 Unternehmen lagerten bis März 1954 im Stadtarchiv und wurden dann an die VfS abgegeben, wie der lediglich mit „Archivar“ unterzeichnete Bericht mitteilt. Eine Kopie eben jenes Berichtes, Papier- und Druckqualität nach zu urteilen in den letzten 20 Jahren angefertigt, ist nun Teil der Akte zum Archiv der VfS. Versehen ist sie zuoberst mit einer handschriftlichen Zusammen¬stellung der Stationen des VfS-Archivs und einer verzweifelt wirkenden Notiz „Wo sind die geblieben?“ (Abb. 4).46 Dem Anschein nach sind also die VfS-Akten nicht auffindbar und weitere Geschäftsunterlagen der Quantmeyer-Betriebe nicht mehr vorhanden oder nicht erschlossen.
Auch Anfragen an Behörden und Museen, denen laut der oben erwähnten Aktennotiz die Restbestände der Einzelfirma angeboten worden sein könnten sowie deren Nachfolgeeinrichtungen blieben ergebnislos – Käufer*innen oder Abnehmer*innen der Teppiche ließen sich ebenso wenig ermitteln wie Angebote der Objekte.47 Recherchen in Datenbanken wie www.lostart.de erbrachten zwar Hinweise auf Teppiche, die von Quantmeyer gehandelt worden waren, nicht jedoch auf Objekte aus den nach 1945 konfiszierten Beständen.
Neben allen Distributionswegen im Inland ist eine Verbringung der beschlagnahmten und verfügbaren Restbestände Quantmeyers in die Sowjetunion möglich.48 Auch ein Abverkauf in das westliche Ausland ist denkbar; bedingt auch durch sehr geringe Preise in Ostberlin war dies vor Schließung der Grenzen lukrativ für Besuchende.49
Weitere Akten zu relevanten Institutionen wie der VfS, dem ASV oder den Nachfolgebetrieben konnten in der aktuellen Recherche nicht ermittelt werden.
Fazit
Exemplarisch für enteignete Warenbestände ungeprüfter und wahrscheinlich problematischer Provenienz verweisen die zuvor gemachten Ausführungen auf den Umgang staatlicher Institutionen in der DDR mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Objekten im Volkseigentum. Zwar wird Quantmeyers Beteiligung an „Arisierungen“ und Kulturgutentzug in besetzten Gebieten als Enteignungsgrund angeführt, von Provenienzforschung und Rückgabeversuchen ist in den Akten dennoch nichts zu lesen.
Die vorhandene Dokumentation zeigt, dass die Waren der Einzel¬firma Hansjoachim Quantmeyer zwar deutlich mit NS-Kulturgutentzug in Verbindung gebracht, dennoch in Volkseigentum übernommen wurden. In sämtlichen Unterlagen der DTV wird das Unternehmen als Ganzes betrachtet und Einzelobjekten kaum Bedeutung beigemessen; trotz vermuteter, französischer Herkunft wird die Provenienz der Teppiche nur in Randbemerkungen angesprochen, ihre kulturelle Bedeutung, insbesondere für ihre vorigen Eigentümer*innen, ist an keiner Stelle thematisiert. Gab es Forschungsbemühungen zu ihrer Herkunft, wurden diese zumindest nicht erwähnt und mögliche Entzugskontinuitäten demnach hingenommen.
Auch machen die dargestellten Diskontinuitäten der beteiligten Institutionen und die Dokumentationslage deutlich, wie disparat die Überlieferungslage ist, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass zahlreiche Bestände schlicht aufgrund mangelnder Erschließung nicht auffindbar sind. Die Identifizierung relevanter Aktenbestände gestaltet sich schwierig; der Forschungsstand zum Gegenstand ist lückenhaft und großer Forschungsbedarf zu Strukturen des Entzugs bzw. der Verbringung von Kulturgütern in der DDR, um Einzelfälle sinnvoll und gründlich untersuchen zu können, besteht zweifellos.50
Welchen Wert hat nun eine Forschung nach unbekannten Objekten und eine Suche nach Aktenbeständen, die lediglich auf Leerstellen verweist?
Es ist eben dieser Verweis, der den Forschungsbedarf zu den an Verwaltung und Verwertung von Kulturgütern beteiligten Institutionen und Akteur:innen, Entzugs- und Distributionsstrukturen bezeugt. Verbindungen zwischen Institutionen, Akteur:innen und Behörden sind häufig noch unentdeckt, die Methoden unklar, Überblicksdarstellungen fehlen.51
Provenienzforschung als ausschließliche Untersuchung vorliegender Werke oder Sammlungen genügt deshalb nicht den Anforderungen einer umfassenden Aufarbeitung, da unauffindbare Gegenstände – wie im vorliegenden Fall – hiervon ausgenommen sind. Das Feld der Provenienzforschung auf umfassende Erschließungsarbeiten und Institutionsforschung auszuweiten, ist somit unerlässlich und die vorliegende Arbeit ein Beitrag, der diese Forderung untermauert.
- Festschrift der Betriebsgemeinschaft Quantmeyer & Eicke „gewidmet den Betriebskameradinnen und Betriebskameraden vom Betriebsführer anlässlich der wiederholten Auszeichnung zum NS-Musterbetrieb“, Berlin 1939, einsehbar in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Berlin-Sammlungen, sowie Hollmann, Andrea; März, Roland: Hermann Göring und sein Agent Josef Angerer. Annexion und Verkauf „Entarteter Kunst“ aus deutschem Museumsbesitz 1938, in: Krüger, Klaus (Hrsg.): Schriften der Berliner Forschungsstelle „Entartete Kunst“, Paderborn 2014, S. 57-78. ↩︎
- Siehe Festschrift 1938, S. 15. ↩︎
- Akte zur Sequestrierung der Betriebe Hansjoachim Quantmeyer, Quantmeyer & Eicke, Teppich- und Linoleumhandelsgesellschaft mbH, Magistrat von Groß-Berlin, Justizwesen, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 105, Nr. 1597, nicht fol., (nachstehend zitiert als Sequestrierungsakte), beglaubigte Abschrift aus dem Handelsregister Abt. A des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Nr. 7373, vormals geführt beim Handelsregister Charlottenburg, Abt. A, Nr. 109521; zum Begriff „antiker Teppich“ ist in der Brockhaus Enzyklopädie folgendes zu lesen: handelsübliche Bezeichnung für einen vor 1910 (allgemeine Anwendung chemischer Farben) hergestellten Orientteppich. Für Sammler nur ein vor 1800 hergestellter Teppich […]“, siehe https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/antiker-teppich, letzter Zugriff: 23.4.2023. Für die vorliegende Untersuchung wird angenommen, dass die gehandelten antiken Teppiche vor 1910 entstanden sind; Entnazifizierungsakte Eugenie Quantmeyer, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 031-02-19, Nr. 129, Antrag auf Eintragung in das Handelsregister von Hansjoachim Quantmeyer vom 21. März 1940. ↩︎
- Sequestrierungsakte, hierin beglaubigte Abschrift aus dem Handelsregister Abt. B des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Nr. 56814. ↩︎
- Siehe Festschrift 1938. ↩︎
- Hollmann/März 2014, S. 61 ff. ↩︎
- Consolidated Interrogation Report (CIR) Nr. 2, The Goering Collection der Art Looting Investigation Unit (ALIU), National Archives and Record Administration (NARA), Washington D.C., M1944, Records of the American Commission for the Protection and Salvage of Artistic and Historic Monuments in War Areas, 1943-1946, Kopie im Bundesarchiv (BArch) Koblenz B 323/370, S. 15ff., online unter https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/37f2eb29-aff0-40e6-910c-0585063bbf69/, letzter Zugriff: 28.3.2023. ↩︎
- Akte der Deutschen Treuhandverwaltung (DTV), Geschäftsunterlagen Quantmeyer & Eicke, Magistrat von Groß-Berlin, Abteilung für Finanzen, Landesarchiv Berlin, Bestand C Rep. 105, Nr. 25416, nicht fol. (nachstehend DTV-Akte), Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 74 ff. ↩︎
- Schroeter, Barbara: Stoff für Tausend und ein Jahr. Die Textilsammlung des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt (GBI) Albert Speer, Inauguraldissertation am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin, Berlin 2013, S. 127 f. und S. 195; weiteres zur Verstrickung Quantmeyers und Angerers in Hollmann/März sowie im Artikel zu Josef Angerer auf der Plateforme de données de la recherche de l’Institut national d’histoire de l’art, 24. November 2021 von Elisabeth Furtwängler, online unter https://agorha.inha.fr/detail/150, letzter Zugriff: 15. Januar 2023. ↩︎
- Zur „Arisierung“: Sequestrierungsakte, Enteignungsvorschlag DTV, Anl. 9-10, Quantmeyer war Sachverständiger und Mitglied der NS-Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und mitverantwortlich für die „Umverteilung“ entzogener Warenbestände von Teppichhandlungen; zu den Auktionen: Schroeter, S. 127, Bezugnahme auf BArch R 4606/645 Heuss, Anja: Die Vernichtung jüdischer Sammlungen in Berlin, in: Frehner, Matthias (Hrsg.): Das Geschäft mit der Raubkunst. Fakten, Thesen, Hintergründe, Zürich, 1998, S. 99f. – Quantmeyer kaufte z. B. liturgische Gewänder aus der Sammlung der als Jüdin verfolgten Emma Budge an, die durch den Auktionserlös ihre Flucht aus dem NS-Reich finanzierte. ↩︎
- Sequestrierungsakte, u. A. Schreiben RA Graser an Berliner Magistrat, 2. April 1949. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Aussage Richard Beckmann vom 25. März 1946. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Aussage Richard Beckmann und Neues Deutschland, Nr. 22, 18. Mai 1946, S. 2. ↩︎
- SMAD-Befehl Nr. 124/45 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung, Oberbefehlshabers der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland vom 30. Okt. 1945: Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland, BArch DX 1/109. ↩︎
- Gesamtdeutsches Institut – Bundesanstalt für Gesamtdeutsche Aufgaben (Hrsg.): Bestimmungen der DDR zu Eigentumsfragen und Enteignungen, Bonn 1971, S. 7.; Schroll, Heike: Verwaltung rettet Kunst: Die Verlagerung von städtischem und privatem Kunstbesitz aus der Stadt Berlin während des Zweiten Weltkrieges und die Bemühungen um Bergung und Rückführung in den ersten Jahren nach Kriegsende Erscheinung geplant 2022, unveröffentlichtes Manuskript, S. 19; Spannuth, Jan Philipp: Rückerstattung Ost. Der Umgang der DDR mit dem „arisierten“ und enteigneten Eigentum der Juden und die Gestaltung der Rückerstattung im wiedervereinigten Deutschland, Inaugural-Dissertation an der Philosophischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. Br., eingereicht 2001, S. 143; Beck, Stefan von der: Die Konfiskationen in der Sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949. Ein Beitrag zu Geschichte und Rechtsproblemen der Enteignungen auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage. Frankfurt/Main 1996, S. 134. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Enteignungsvorschlag Anl. 4, 9 und 10; DTV-Akte, Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 6. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Enteignungsvorschlag DTV; DTV-Akte, Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 1 und Anlagen 10-12 sowie Bilanzprüfungsbericht Juli 1949, S. 2 ff. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Enteignungsvorschlag DTV. ↩︎
- DTV-Akte, Bericht Wilhelm Schäfer vom 23. Januar 1948. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Fragebogen, Enteignungsvorschlag DTV, Anlage 2. ↩︎
- DTV-Akte, Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 75; die Bilanz zum 14. Mai 1945 ist die Schlussbilanz der Firma unter selbstständiger Führung, die Bilanz zum 15. Mai die Eröffnungsbilanz des treuhänderisch geführten Betriebs; zur Unterstützung der Westalliierten, die häufig mit dem Ziel von Restitutionen Rückführungen unterstützten siehe Schroll 2022, S. 4. ↩︎
- DTV-Akte, Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 6 ff und S. 95. ↩︎
- Ebd., S. 75 ff. ↩︎
- Ebd., S. 98. ↩︎
- Ebd., S. 97. ↩︎
- Ebd., 75-76. ↩︎
- DTV-Akte, Bilanzprüfungsbericht Juli 1949, S. 20. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Mitteilung des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 28. Mai 1949 sowie Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Groß-Berlin vom 8. Februar 1949, Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil 1 Nr. 5/1949, S. 33; nach Kontrollratsdirektive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland vom 12. Oktober 1946, Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen, Amtsblatt des Kontrollrats, S. 184, Artikel II kam Vermögensentzug als Sühnemaßnahme unter anderem für Hauptschuldige in Frage, die Zivilpersonen in Deutschland oder den besetzten Gebieten völkerrechtswidrig behandelt hatten, eine führende Stellung in einer nationalsozialistischen Organisation bekleideten, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wirtschaftlich unterstützten und/oder von deren Strukturen profitierten. ↩︎
- Sequestrierungsakte, Enteignungsvorschlag DTV, S. 1 ff.; Handelsregisterakte Nr. 7330 zu Quantmeyer & Eicke, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 304, Nr. 54805. An dieser Stelle sei erwähnt, dass trotz Ermittlungen gegen Angerer durch die US-Behörden und eindeutige Hinweise auf seine Involvierung in Kulturgutentzüge 1948 und 1950 mindestens 7 Objekte von den US-Behörden an ihn herausgegeben wurden; siehe Restitutionsakte Angerer, Bundesarchiv Berlin, B323-389. ↩︎
- DTV-Akte, Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 76. ↩︎
- DTV-Akte, handschriftliche Bilanz zum 31. Dezember 1949. ↩︎
- DTV-Akte, Schlussbilanz zum 31. Dezember 1949. ↩︎
- DTV-Akte, internes Schreiben, 6. Oktober 1950. ↩︎
- Einleitung zum SMAD-Bestand des Bundesarchivs, online unter https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Ueber-uns/Aus-unserer-Arbeit/akten-der-SMAD.html, letzter Zugriff: 23.4.2023. ↩︎
- DTV-Akte, Betriebsprüfungsbericht 12. März 1948, S. 98 ff. ↩︎
- Akte zur Abwicklung der VfS. ↩︎
- DTV-Akte, internes Schreiben, 6. Oktober 1950. ↩︎
- DTV-Akte, Bilanzprüfungsbericht Juli 1949, S. 3 bzw. S. 6. ↩︎
- Akte der SED-Landesleitung Berlin zur Abwicklung des Berliner Industrie- und Handelskontors, Landesarchiv Berlin, C Rep. 901, Nr. 324, Abschlussbericht BIHK. S. 38. ↩︎
- Vgl. VOBl. Berlin (6), Teil I, Nr. 29, 1. Juli 1950, S. 1, Verordnung über die Errichtung von Handelszentralen; zur Übernahme der Quantmeyer-Betriebe DTV-Akte, Aktenvermerk 22. Mai 1950; Akte des Berliner Magistrats zur Liquidierung der BHZ Textil und Leder, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 105, Nr. 3440, Korrespondenz Berliner Magistrat und Ministerium für Handel und Versorgung zu Reparaturen am Betriebsgebäude, Mai 1955. ↩︎
- Akte des Berliner Magistrats zur Liquidierung der BHZ und DHZ, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 105, Nr. 6946, Korrespondenz zwischen ASV und DHZ, November 1952. ↩︎
- Akte des Berliner Magistrats zur Liquidierung der BHZ Textil und Leder, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 105, Nr. 3458, fol. 26 und 40. ↩︎
- Akte des Berliner Magistrats zur Liquidation der VfS, Landesarchiv Berlin, LAB C Rep. 105, Nr. 6962, nicht fol. Protokoll Besprechung 1. Dezember 1955; Akte zur Abwicklung der VfS und des Bergungsamtes, LAB C Rep. 105, Nr. 44762, nicht fol., Bericht 19. Oktober 1954. ↩︎
- Akte zur Abwicklung der VfS und des Bergungsamtes, LAB C Rep. 105, Nr. 44762, Jahresbericht 1953. ↩︎
- Ebd., Bericht 19. Oktober 1954. ↩︎
- Akte zum VfS-Archiv, LAB C Red. 104-03, Nr. 72, nicht fol. ↩︎
- Anfragen gingen u. A. an die Kunstverwaltung des Bundes, das Deutsche Historische Museum als Nachfolgeinstitution des Museum für Deutsche Geschichte und das Berliner Kunstgewerbemuseum. ↩︎
- Zur Kulturgutverlagerung z. B. Akinsha, Konstantin; Koslow, Grigori; Toussaint, Clemens: Operation Beutekunst – Die Verlagerung deutscher Kulturgüter in die Sowjetunion nach 1945, in: Großmann, G. Ullrich (Hrsg.): Wissenschaftliche Beibände des Germanischen Nationalmuseums, Band 12, Nürnberg 1995 sowie Kozlov, Grigorij: Die sowjetischen „Trophäenbrigaden“ – Systematik und Anarchie des Kunstraubes einer Siegermacht, in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg (Hrsg.): Kulturgüter im Zweiten Weltkrieg. Verlagerung – Auffindung – Rückführung, Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Band 4, Magdeburg 2007, S. 78-104. ↩︎
- Pätzke, Hartmut: Für unsere Kultur und für die Kultur des Sammelns – Ein Erfahrungsbericht, in: Marginalien, Zeitschrift für Buchkunst und Bibliophilie, herausgegeben von der Pirkheimer-Gesellschaft, Heft 118, Berlin 1990, S. 1-14. ↩︎
- Deinert/Hartmann/Lupfer 2022, S. XIX. ↩︎
- Deinert, Mathias; Hartmann, Uwe; Lupfer, Gilbert: Vorwort der Herausgeber, in: dies. (Hrsg.): Enteignet, entzogen, verkauft. Zur Aufarbeitung der Kulturgutverluste in SBZ und DDR, Band 3 der Schriftenreihe Provenire des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, Berlin 2022, S. XVI-XIX; Deinert/Lindenau/Merseburger et al. 2022, S. 119. ↩︎