Alma Rosé Sonderpreisträger 2025, Andreas Kern:
Arisierte Patente
Der Raub geistigen Eigentums im Nationalsozialismus
Die systematische Enteignung jüdischer Bürgerinnen und Bürger im Nationalsozialismus umfasste nicht nur Immobilien, Geschäfte und Wertgegenstände. Auch immaterielle Vermögenswerte wie Patent- und Markenrechte wurden Ziel der nationalsozialistischen Raubpolitik. Diese „Arisierung“ geistigen Eigentums stellt ein bislang wenig beachtetes Kapitel der NS-Verfolgungsgeschichte dar, das exemplarisch die Radikalität und Systematik der wirtschaftlichen Vernichtung jüdischen Lebens verdeutlicht. Patente waren für viele Erfinderinnen und Erfinder jüdischer Abstammung nicht nur rechtlich geschützte Innovationen, sondern oft die wirtschaftliche Grundlage ihrer Existenz und Ausdruck ihrer schöpferischen Leistung. Der Entzug dieser Rechte bedeutete somit nicht allein einen materiellen Verlust, sondern auch die Auslöschung des Anrechts auf die eigene Erfindungstätigkeit. Die Geschichte der Patent-Arisierungen nach dem „Anschluss“ offenbart zudem das chaotische und korrupte Vorgehen der nationalsozialistischen Behörden, das sich hinter einer Fassade bürokratischer Ordnung verbarg.
Während die Forschung zur Arisierung von Unternehmen, Immobilien und anderen dinglichen Vermögenswerten mittlerweile umfangreich ist, blieben Patent- und Markenrechte als spezifische Form immateriellen Eigentums weitgehend unbeachtet. Dies ist umso erstaunlicher, als für die Restitution von gewerblichen Schutzrechten nach 1945 ein eigenes Rückstellungsgesetz erlassen wurde.1
1. Die Umbruchsphase: „Wilde Arisierungen“ und institutionelles Chaos
Die Tage nach dem „Anschluss“ Österreichs am 12. März 1938 waren geprägt von einem beispiellosen Raubzug gegen die jüdische Bevölkerung. In Wien, wo etwa 180.000 Jüdinnen und Juden lebten – mehr als zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Österreichs –, kam es zu spontanen Plünderungen und gewaltsamer Aneignung „jüdischer Unternehmen“.2 Diese „Wilden Arisierungen“ wurden von illegalen Nationalsozialisten, SA-Männern und opportunistischen „Arisierungswilligen“ durchgeführt, die sich ohne rechtliche Grundlage jüdischen Besitz aneigneten. Die Behörden waren zunächst überfordert oder unterstützten die Aktionen stillschweigend.
Besonders perfide war die Einrichtung kommissarischer Verwaltungen. Innerhalb weniger Wochen wurden etwa 7.000 Kommissare in jüdische Betriebe eingesetzt – eine österreichische „Innovation“, die später auch im Altreich übernommen wurde.3 Diese Kommissare sollten theoretisch die Betriebe bis zu ihrer „ordnungsgemäßen“ Arisierung verwalten. In der Praxis nutzten viele von ihnen ihre Position jedoch zur persönlichen Bereicherung, plünderten Warenlager, kassierten Gewinne und bereiteten die spätere Übernahme durch sich selbst oder nahestehende Personen vor. Die Einsetzung erfolgte meist willkürlich, oft reichte eine Parteimitgliedschaft oder die Empfehlung eines lokalen NS-Funktionärs.
Das Schicksal des Wiener Unternehmers Dr. Ignaz Kreidl illustriert die Brutalität dieser Phase. Kreidl, ein wohlhabender Industrieller und Inhaber der Vereinigten Chemischen Fabriken, wurde bereits am 20. März 1938 – nur acht Tage nach dem „Anschluss“ – von SA-Männern aus seiner Villa gezerrt und verhaftet.4 Seine Stiefmutter stürzte sich in derselben Nacht aus dem vierten Stock in den Tod.5 Das gesamte Vermögen Kreidls wurde als „volks- und staatsfeindlich“ erklärt und eingezogen. Sein Unternehmen, dessen Wert Millionen von Reichsmark betrug, fiel letztlich für einen Bruchteil seines tatsächlichen Wertes an einen SS-Sturmbannführer. Kreidls Fall war kein Einzelschicksal, sondern exemplarisch für das Vorgehen gegen die wirtschaftliche Elite der jüdischen Gemeinde, die gezielt und sofort nach dem „Anschluss“ ins Visier genommen wurde.
Die rechtliche Einordnung dieser Vorgänge ist eindeutig: Auch nach damaligem Rechtsverständnis waren diese Beschlagnahmungen und Einziehungen illegal. Selbst führende NS-Stellen vertraten intern die Auffassung, dass die Einziehungen rechtlich nicht gedeckt waren.6 Dies zeigt sich an einem aufschlussreichen Fall, bei dem ein „Ariseur“ nach der Übernahme einer elektrotechnischen Fabrik versuchte, ein zuvor beschlagnahmtes Firmenfahrzeug zurückzuerlangen. Er argumentierte, das Auto sei „rechtmäßig“ in seinen Besitz übergegangen, da es in der Übernahmebilanz aufscheine. Die Gestapo wies dies jedoch zurück: Das Fahrzeug sei bereits vor dem Erwerb beschlagnahmt worden und könne daher nicht miterworben werden – auch wenn die ursprünglichen Eigentümer nie über die Einziehung informiert worden waren.7 Diese paradoxe Argumentation offenbart die Willkür, mit der selbst formal-juristische Konstrukte im NS-System gehandhabt wurden.
2. Die Vermögensverkehrsstelle: Institutionalisierte Enteignung
Um das Chaos der „Wilden Arisierungen“ einzudämmen und vor allem um den Zugriff des Staates auf die Arisierungsgewinne zu sichern, wurde am 15. Mai 1938 die Vermögensverkehrsstelle (VVSt) geschaffen.8 Diese unter Leitung von Walter Rafelsberger stehende Behörde sollte künftig alle „Arisierungen“ kontrollieren und genehmigen. Rafelsberger, ein überzeugter Nationalsozialist und SS-Standartenführer, der bereits vor 1938 in der illegalen NSDAP aktiv gewesen war, verkörperte die enge Verzahnung von Partei und staatlichem Apparat.9 Die VVSt wurde formal dem Finanzministerium unterstellt, agierte aber faktisch weitgehend autonom und stand unter dem direkten Einfluss von Reichskommissar Josef Bürckel und später Baldur von Schirach.
Die Errichtung der VVSt bedeutete keineswegs das Ende der „Wilden Arisierungen“, wie oft angenommen wird. Vielmehr bot sie diesen eine institutionelle Plattform und verlieh ihnen nachträglich einen legalen Anstrich. Die Behörde fungierte als Scharnier zwischen den unterschiedlichen Akteuren des Raubzugs: Parteigrößen, die ihre Günstlinge unterbringen wollten, lokale „Arisierungswillige“, die auf schnellen Profit hofften, und dem NS-Staat, der seinen Anteil an der Beute sichern wollte. In diesem Spannungsfeld entwickelte sich die VVSt zu einem Schauplatz permanenter Machtkämpfe und Interessenskonflikte.
Personen jüdischer Abstammung waren gezwungen worden ihr gesamtes Vermögen offenzulegen, wenn es 5.000 Reichsmark überstieg.10 Diese Vermögensanmeldungen bildeten die spätere Grundlage für die systematische Enteignung. Der Verkauf jüdischen Eigentums erfolgte zwar formal auf der Basis von Kaufverträgen. Die Bewertungsverfahren waren jedoch von Anfang an manipuliert. Für kleinere Betriebe wurden oft gar keine Gutachten erstellt, für größere Unternehmen bestellte die VVSt Wirtschaftsprüfer, deren Gutachten jedoch häufig politisch beeinflusst oder bewusst falsch waren. Der „Verkehrswert“ eines Unternehmens lag aufgrund des massenhaften Zwangsverkaufs ohnehin weit unter dem normalen Marktwert. Den Verkäuferinnen und Verkäufern jüdischer Abstammung wurde jedoch nur der noch niedrigere „Sachwert“ als Kaufpreis zugestanden, der auf ein Sperrkonto eingezahlt wurde, über das sie nicht frei verfügen konnten.11 Den Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und Sachwert strich der „Ariseur“ als Gewinn ein, musste allerdings 40 bis 70 Prozent davon als „Arisierungsauflage“ an die VVSt abführen.12 Dieses System ermöglichte es, dass sowohl individuelle „Ariseure“ als auch der NS-Staat von der Enteignung profitierten, während die ehemaligen Eigentümer faktisch entschädigungslos enteignet wurden.
Offiziell verkündete die NS-Führung ein striktes Bereicherungsverbot: „Gemeinnutz vor Eigennutz“ lautete die Parole. Hermann Göring drohte, dass der „Nutzen aus der Ausschaltung der Juden“ einzig und allein dem Reich zustünde.13 Heinrich Himmler kündigte SS-Angehörigen bei Verstößen „unnachsichtige Bestrafung“ an.14 Doch die Realität sah anders aus. Die NS-Führung duldete korruptes Verhalten nicht nur, sie beteiligte sich teilweise selbst daran.15 Wichtig war den Machthabern vielmehr, dass ihr Herrschaftsanspruch nicht durch lokale Eigenmächtigkeiten untergraben wurde. Die offiziellen Verlautbarungen dienten vor allem der Disziplinierung der Parteibasis und der Aufrechterhaltung des Anscheins eines geordneten, korrekten Verfahrens nach außen.
3. Patent-Arisierungen: Chaos und Korruption in der ersten Phase
Die Arisierung von Patent- und Markenrechten erfolgte in zwei deutlich unterscheidbaren Phasen. Die erste Phase, die unmittelbar nach dem „Anschluss“ einsetzte und bis zum Jahreswechsel 1938/39 dauerte, war durch völlige Planlosigkeit gekennzeichnet. Dies ist umso bemerkenswerter, als die überwiegende Mehrheit der Patent-Arisierungen – gemessen am Wert – in dieser kurzen Zeitspanne durchgeführt wurde.16 Die NS-Führung hatte ursprünglich den ehrgeizigen Plan verfolgt, die „Entjudung der Wirtschaft“ bis Ende 1938 abzuschließen.17 Dieser künstlich gesetzte Zeitdruck führte zu überstürzten Entscheidungen und begünstigte die chaotischen Verhältnisse.
Das Vorgehen der VVSt bei Patent-Arisierungen war in den ersten Monaten völlig unstrukturiert, inkonsequent und von erschreckender Inkompetenz geprägt. Am offenkundigsten zeigte sich dies bei der finanziellen Bewertung von Patent- und Markenrechten. In den seltensten Fällen wurden Patente durch akkreditierte Patentanwälte auf ihren Wert geschätzt. Da keine verbindlichen Standards zur Bewertung existierten, wurden Patentrechte meist weit unter Wert verschleudert. Vielfach wurden Patente stillschweigend als kostenlose „Draufgabe“ mit dem Unternehmen arisiert, obwohl ihr Wert oft den maßgeblichen Anteil des Firmenvermögens darstellte. In manchen Fällen wurden Patente in Kaufverträgen überhaupt nicht erwähnt, obwohl sie die eigentliche Grundlage des Unternehmenserfolgs bildeten.
Der Fall der Vereinigten Chemischen Fabriken (VCF) von Dr. Ignaz Kreidl illustriert dieses System exemplarisch. Nach Kreidls Verhaftung und der Einziehung seines Vermögens bewarben sich mehrere Interessenten um das Unternehmen. Den Zuschlag erhielt schließlich der 26-jährige SS-Sturmbannführer Fridolin Glass, Adjutant von SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich, ohne jegliche fachliche Qualifikation für die Führung eines Chemiebetriebs.18 Der für die Bewertung beauftragte DI Friedrich Kreide erstellte ein Gutachten, das den Betrieb auf lediglich 1,1 Millionen Reichsmark schätzte – ein absurd niedriger Wert für ein florierendes Chemieunternehmen mit umfangreichem Patentbesitz.19 Glass zahlte letztlich sogar nur 1,03 Millionen Reichsmark, wovon ein erheblicher Teil als „Arisierungsauflage“ wieder an die VVSt zurückfließen sollte.
Eine konkurrierende Bewerbergruppe aus dem Altreich, die ebenfalls Interesse an den VCF gezeigt hatte, deckte die Manipulation auf. Sie beauftragte die „Deutsche Treuhand“ mit einer unabhängigen Prüfung, die zu einem vernichtenden Ergebnis kam: Das Gutachten von DI Kreide sei falsch und beruhe auf „bewusster Täuschung“.20 Der tatsächliche Wert des Unternehmens liege bei mindestens drei Millionen Reichsmark, der Patentbesitz allein sei Millionenwerte umfassend. Kreide habe die Bewertung im Interesse von Glass manipuliert und dafür ein überhöhtes Honorar von 20.750 Reichsmark kassiert. Zum Vergleich: Eine seriöse Unternehmensbewertung hätte nur einen Bruchteil dieser Summe gekostet.
Selbst ehemalige Angestellte der VCF wandten sich verzweifelt an die Behörden und kritisierten die „Schreckensherrschaft” und die Umstände der Arisierung: „Unserer Meinung nach gehört die ganze Arisierung mitsamt der Gebarung der Gestapo vor den Staatsanwalt. […] Wie ein ertragreiches und gut geführtes Unternehmen um einen Bruchteil des darin vorhandenen Barvermögens verkauft werden konnte, und sämtliche Anlagen, Maschinen, Waren und der ganze, Millionenwerte umfassenden Patentbesitz umsonst an einen Politiker gegeben werden kann, der nicht fähig ist, ihn zu verwerten.“21
Reichskommissar Josef Bürckel hob daraufhin die Genehmigung auf und ließ DI Kreide in Schutzhaft nehmen. Doch dies war kein Zeichen für eine „Selbstreinigungskraft“ des Systems. Bürckel war selbst korrupt und hatte als Gauleiter in der Saarpfalz illegale Sonderkonten aus Arisierungserlösen eingerichtet.22 Auch die reichsdeutsche Bewerbergruppe agierte nicht aus altruistischen Motiven – sie hatte Glass 300.000 Reichsmark für einen Verzicht auf die VCF angeboten.23 Am Ende setzte sich Glass durch, da er in der „Ostmark“ besser vernetzt war. Eine kriegsbedingte Bilanz von 1943, die nach Glass’ Tod an der Ostfront erstellt wurde, bestätigte rückblickend die Manipulation: Der Gutachter errechnete einen jährlichen Reingewinn von drei Millionen Reichsmark und stellte fest, dass der tatsächliche Firmenwert mindestens beim Zwölffachen des ursprünglich angesetzten Wertes gelegen hatte.24 Dieser Fall zeigt paradigmatisch, wie das System der Arisierung funktionierte: Nicht wirtschaftliche Vernunft oder Sachverstand, sondern Parteizugehörigkeit, persönliche Netzwerke und die Bereitschaft zu korrupten Machenschaften entschieden über Erfolg oder Misserfolg.
4. Die zweite Phase: Bürokratischer Aktionismus und späte Systematisierung
Mit dem Jahreswechsel 1938/39 änderte sich das Vorgehen bei Patent-Arisierungen grundlegend. Hermann Göring hatte in einem geheimen Schnellbrief angeordnet, dass „jüdische Patente“ als Vermögenswerte anzusehen und zu arisieren seien.25 Damit bestand nun ein formaler „Arisierungszwang“ für Patentrechte, der die zweite Phase einleitete. Diese Anordnung kam aus dem Machtzentrum der NSDAP und war Ausdruck der zunehmenden Radikalisierung der antijüdischen Politik. Sie bedeutete, dass nun auch jene Patentrechte erfasst wurden, die bislang übersehen oder als unwichtig eingestuft worden waren.
Die VVSt bemühte sich nun um eine systematische Vorgehensweise. Zunächst wurden sämtliche Erfinderinnen und Erfinder jüdischer Abstammung ausfindig gemacht. Hierzu wurden die Patentregister systematisch durchforstet und mit den Daten aus den Vermögensanmeldungen abgeglichen. Die Behörde schrieb sie an und forderte sie zur Veräußerung ihrer Patent-, Marken- und Lizenzrechte auf, wobei sie sich vorbehielt, „die Person des Erwerbers und die Bedingungen der Veräußerung“ zu bestimmen.26 Patente von Personen, die bereits ins Ausland geflüchtet waren, wurden zur Arisierung in der „Amtlichen Wiener Zeitung“ angekündigt und ein Treuhänder bestellt.27 Das Patentamt wurde von Anfang an einbezogen und nahm eine Veräußerungsvormerkung im Patentregister vor. Diese Vormerkung hatte zur Folge, dass die Patente faktisch blockiert waren und nicht mehr frei verkauft oder lizenziert werden konnten.
Die Abwicklung übernahm das hausinterne Rechtsamt der VVSt, das im April 1939 eigens ein „Separat-Konto-Patente“ eröffnete.28 Der auffälligste Unterschied zur ersten Phase bestand darin, dass nun gerichtlich beeidete Patentanwälte mit der Bewertung der Schutzrechte beauftragt wurden. Dies sollte den Anschein von Seriosität und Fachkompetenz erwecken. Allerdings nahmen die Referenten der VVSt diese Schätzungen oft nur als unverbindliche Empfehlung. Im Fall des Patents für eine Musterklebemaschine von Alfred Oser hatte der Patentanwalt einen Wert von 7.000 Reichsmark angesetzt, die VVSt setzte die „Entjudungsauflage“ jedoch eigenmächtig auf nur 1.000 Reichsmark fest.29 Die Begründung lautete, dass es sich um eine „Dienstnehmererfindung“ handle und die Kriegsverhältnisse eine wirtschaftliche Verwertung erschwerten.
Versuche, reichsweite Bewertungsrichtlinien zu erarbeiten, scheiterten. Die „Deutsche Treuhand“ in Berlin kam 1940 zu dem ernüchternden Ergebnis: „Generelle Richtlinien können nicht aufgestellt werden.“30 Charakteristisch für diese zweite Phase war ein bemerkenswerter Aktionismus der VVSt, der jedoch einen entscheidenden Schönheitsfehler kaschieren sollte: Die Anordnung war zu spät ergangen. Die überwiegende Mehrzahl der Patent- und Markenrechte war bereits in der ersten, chaotischen Phase arisiert worden. Nach nur 18 Monaten wurde das Separat-Konto aufgelöst – gerade einmal 18.416,78 Reichsmark waren eingegangen, ein lächerlicher Betrag, der die geringe Quantität der behandelten Fälle widerspiegelt.312 Dies verdeutlicht, dass die zweite Phase der Patent-Arisierungen eher symbolischen Charakter hatte und vor allem dazu diente, den Anschein von Systematik und Ordnung zu wahren.
5. Erfinderinnen und Erfinder als Opfer: Drei Fallbeispiele
5.1. Der Rodungsunternehmer Ing. Theodor Deutsch
Theodor Deutsch war ein Spätberufener. Geboren 1881 im mährischen Teschen, hatte er als Ingenieur bei den kaiserlich-königlichen Staatsbahnen Karriere gemacht und es bis zum Bundesbahn-Rat gebracht. Doch mit 50 Jahren, im Jahr 1931, wagte Deutsch den Sprung ins Unternehmertum. Er gründete ein Rodungsunternehmen – ein gewagtes Unterfangen mitten in der Weltwirtschaftskrise.

Seine Geschäftsidee war ebenso simpel wie genial: maschinelle Rodungen, die schneller, sicherer und gründlicher waren als mühsame Handarbeit oder die Sprengung mit Dynamit. Deutsch kannte die Technik aus seiner Zeit beim Streckenbau der Eisenbahn. Baumstümpfe mussten restlos entfernt werden, sonst drohte der Untergrund nachzugeben. Die händische Rodung war zermürbend langsam, Dynamit teuer und riskant. Rodemaschinen waren die Lösung – wenn sie funktionierten.

Doch genau hier lag das Problem. Bei den ersten Einsätzen riss unter der enormen Zugbelastung von bis zu 40 Tonnen gelegentlich das Drahtseil. Das frei peitschende Seilende konnte Menschen töten. Monatelang experimentierte er, investierte sein Erspartes in Versuche. Die Lösung fand er schließlich in einer scheinbar simplen Idee: Das Seilende musste fest im konischen Keil verankert werden, sodass die Last den Keil nur noch fester in die Bohrung presste. Im März 1933 meldete Deutsch seine Erfindung zum Patent an (Nr. AT139631, „Seilbefestigung mittels Keil“.34

Diese Innovation wurde zum Grundstein seines wirtschaftlichen Erfolgs. Das Unternehmen wuchs rasch, belieferte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie das Bundesheer und erreichte bereits 1937 einen Umsatz von fast 50.000 Reichsmark.36
Nur neun Monate später endete diese Erfolgsgeschichte mit dem Einmarsch der Wehrmacht abrupt. Der 24-jährige Ingenieur Erhard Scheffenegger, der erst wenige Wochen zuvor sein Diplom erworben hatte, nutzte die neue politische Lage. Bereits am 24. April 1938 – keine vier Wochen nach dem „Anschluss“ – hatte er einen unterschriebenen Kaufvertrag in Händen.37 Die Konstruktion war perfide: Für das materielle Betriebsvermögen zahlte Scheffenegger lediglich 5.059 Reichsmark bar. Die 20.000 Reichsmark für das Patent sollten in monatlichen Raten bis Januar 1941 abbezahlt werden – eine Vereinbarung, die sich als wertlos erweisen sollte.
Die Vermögensverkehrsstelle (VVSt), die ab Mitte Mai 1938 ihre Tätigkeit aufnahm, hätte eigentlich korrigierend eingreifen müssen. Doch Deutsch hatte das Patent in seiner Vermögensanmeldung strategisch mit nur 100 Reichsmark bewertet, um die drakonische Judenvermögensabgabe zu minimieren.38 Diese Vorsichtsmaßnahme spielte letztlich dem Ariseur in die Hände: Die im Veräußerungsformular konstruierte Regelung über prozentuale Lizenzgebühren wurde nie von Scheffenegger unterzeichnet und blieb rechtlich bedeutungslos.39

Scheffenegger vermarktete die Rodemaschine fortan unter dem Namen „Ostmark“ und bewarb sie in einer ungarischen Fachzeitschrift als „deutsche Erfindung“.41 Zu diesem Zeitpunkt hatte Deutsch Österreich bereits verlassen und war nach Palästina emigriert. Die vereinbarten Ratenzahlungen erhielt er nie.
5.2. „Das Ventil, das ohne Feder auskam” – Die Erfinderin Jenny Armuth
Jenny Armuth war eine ungewöhnliche Frau für ihre Zeit: Einst Handelsangestellte, wurde sie zur geschäftstüchtigen Unternehmerin und erfolgreichen Erfinderin mit mehreren Patenten. Gemeinsam mit ihrem Mann Samuel, einem gelernten Pumpenspezialisten, gründete sie 1920 die Firma AQUA, ein technisches Büro für Wasserbeschaffungs- und Wasserförderungsanlagen.
Der Durchbruch gelang durch Innovation. Jenny Armuth entwickelte ein revolutionäres selbstschließendes Auslaufventil für Viehtränken (Patent Nr. AT122360).42 Ihre Konstruktion war mechanisch brillant: Durch die geschickte Kombination von Schwerkraft und Wasserdruck funktionierte das Ventil ohne jegliche Verschleißteile – ohne eine einzige Feder. Dieses zuverlässige, praktisch wartungsfreie Ventil wurde zum Verkaufsschlager der Firma.

Binnen zweier Jahrzehnte avancierte AQUA zum zweitgrößten Pumpenhersteller Österreichs – direkt hinter den Garvenswerken, jenem Großbetrieb, bei dem Samuel einst als Lehrling begonnen hatte.44 Ein Wirtschaftsprüfbericht der Vermögensverkehrsstelle von 1938 hielt fest: „Die Pumpen der Firma sind in der Ostmark allgemein bekannt und begehrt, was auf deren Qualität zurückzuführen ist.“ 45
Der Betrieb beschäftigte zwar nur wenige Mitarbeiter, arbeitete aber mit einem ausgeklügelten System externer Fertigung: Gießereien produzierten die Pumpenkörper, mechanische Werkstätten die Apparaturen, während AQUA sich auf Entwicklung, Montage und Qualitätskontrolle konzentrierte – ein frühes Beispiel effizienter Wertschöpfungskette.
Nach dem „Anschluss“ wurde der 24-jährige Student Ludwig Aschenbauer als kommissarischer Verwalter eingesetzt.46 Der Hochschüler der Bodenkultur, der sich als „cand. Ing.” titulierte, hatte keine Parteimitgliedschaft vorzuweisen, galt aber als „politisch und charakterlich einwandfrei“.47 Die folgenden Monate waren von administrativem Chaos geprägt: Aschenbauers Vollmacht lief wiederholt aus, der Betrieb wurde zwischenzeitlich gesperrt, fünf verschiedene Bewerber meldeten ihr Interesse an.

Letztlich setzte sich der Parteianwärter Ing. Josef Anger durch, Inhaber einer Maschinenfabrik mit 90 Mitarbeitern und einem Vermögen von 400.000 Reichsmark.49 Entscheidend war seine doppelte Qualifikation: einerseits als Zulieferer (seine Gießerei fertigte bereits Pumpenkörper für AQUA), andererseits als finanzkräftiger, politisch akzeptabler Erwerber. Der genehmigte Kaufpreis betrug 45.940 Reichsmark.50
Doch bei der Übertragung geschah etwas Bemerkenswertes: Die im Gedenkprotokoll sorgfältig ausgehandelten Lizenzgebühren von 5% pro verkauftem Stück wurden von der VVSt kurzerhand annulliert. In lapidarer Formulierung hieß es: „Die im Kaufvertrag vereinbarte Zahlung von Lizenzgebühren an den ehm. jüd. Besitzer kann nicht anerkannt werden. Mit Bezahlung des Kaufwertes sind sämtliche Patentrechte an den Neuerwerber übergegangen.“ 51
Die Patente, die weder in der Bilanz noch in der Sachwertermittlung berücksichtigt worden waren, wechselten somit ohne jegliche finanzielle Kompensation den Besitzer. Ein internes Gutachten des Patentanwalts Ing. Viktor Beer bezifferte den Wert der Patente später mit etwa 10.000 Reichsmark – doch diese Information versandete in der Bürokratie.52

Das Schicksal der Eheleute Armuth nahm eine tragische Wendung. Zu alt für einen Neuanfang im Ausland, blieben sie in Wien. Am 3. Dezember 1941 wurden sie mit dem Transport Nr. 13 nach Riga deportiert.54 Ihr Ziel war der „Jungfernhof“, ein heruntergewirtschaftetes Staatsgut, das provisorisch als Konzentrationslager diente. Die Baracken boten keinen Schutz vor der extremen Kälte von minus 45 Grad. Von den 1.001 deportierten Personen überlebten nur 18 – S
ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Rechtsamt – Internes Schreiben, 24.04.1939.amuel und Jenny Armuth gehörten nicht dazu.55
1953 erstritt der nach Argentinien geflüchtete Neffe Georg Kraus, der einst dritter Gesellschafter der AQUA GmbH gewesen war, in einem langwierigen Vergleich vor der Rückstellungskommision eine Entschädigung von 89.050 Schilling.56
5.2. Der Feuerzeugbaron Ing. Arthur Dubsky
Arthur Dubsky, 1877 im böhmischen Neuhaus geboren, gründete 1904 gemeinsam mit seinem Vater eine Metallwarenfabrik für Raucherutensilien. Die Basis ihres Erfolgs war die erst ein Jahr zuvor erfolgte Erfindung des „Cer-Eisens“ durch Carl Auer von Welsbach, die moderne Taschenfeuerzeuge überhaupt erst ermöglichte. Die Firma Dubsky war somit einer der weltweit ersten Hersteller von Benzinfeuerzeugen – lange vor „Zippo“.

Arthur Dubsky erwies sich als brillanter Techniker. Zwischen 1910 und den späten 1930er Jahren meldete er 42 Patente an.58 Besonders erfolgreich war das Patent Nr. AT135879 für das „UNIGENT”-Feuerzeug, das ein spezielles Problem löste: Pfeifenraucher konnten ihre Pfeifen nur schwer mit gewöhnlichen Feuerzeugen anzünden, ohne sich zu verbrennen. Dubskys Lösung war ein ausziehbarer Stift mit eigenem Docht in der Sturmkappe – ein „künstliches Streichholz“, das bequem und gefahrlos die Pfeife entzündete.59

Das Unternehmen florierte, beschäftigte rund 100 Mitarbeiter und exportierte zwei Drittel seiner Produktion.61 Der Jahresumsatz betrug 1937 eine halbe Million Schilling. Die Feuerzeuge wurden weltweit unter den Initialen S.D. (Seligmann Dubsky) und später A.D. bzw. dem Markennamen „INGAD” vertrieben. Dubsky pflegte einen großbürgerlichen Lebensstil: Villa in einem vornehmen Bezirk, Geschäftsreisen nach London und New York, Mitgliedschaft im Industriellenclub. Er verkörperte jenen Typus des jüdischen Unternehmers, der Technik, Handel und Finesse verband – und den die NS-Propaganda zum Feindbild stilisierte.
Nach dem „Anschluss“ zeigte Viktor Jenny, ein 25-jähriger ehemaliger Praktikant, den Dubsky persönlich gefördert hatte, sein wahres Gesicht. Der seit 1935 illegale NSDAP- und SS-Angehörige riss als kommissarischer Verwalter die Geschäftsführung an sich und kündigte umgehend den langjährigen Prokuristen aus rassenpolitischen Gründen – ohne Abfertigung trotz 25 Dienstjahren.62
Viktor Jenny vermittelte die Firma an Johannes Elster, Inhaber einer Berliner Gasmesserfabrik mit einem Vermögen von einer halben Million Reichsmark.63 Der Kaufpreis wurde mit 100.000 Reichsmark festgesetzt – bei einem tatsächlichen Bilanzwert von 471.540 Reichsmark im Jahr 1937.64 Das Geschäft wurde durch ein Interventionsschreiben des Oberkommandos des Heeres beschleunigt, das Interesse an der Produktion von Rüstungsgütern bekundete.65 Tatsächlich wurde der Betrieb bereits 1940 teilweise auf die Montage von Stielhandgranaten und Zündschrauben umgestellt.66
Die sechs firmeneigenen Patente wurden gesondert um je 100 Reichsmark „verkauft“ – insgesamt 600 Reichsmark für das geistige Fundament eines Weltunternehmens. In einem späteren Untersuchungsbericht nach dem Krieg hieß es:“daß der Jude Ing. Arthur Dubsy nicht mehr vom Kaufpreis ausbezahlt bekam, als 2 Fahrkarten um ins Ausland zu emigrieren.“67
Besonders perfide: Elster behielt den Firmennamen „Ing. Arthur Dubsky“ und die Initialen „A.D.“ auf den Produkten bei – aus rein ökonomischen Gründen, da die Marke international etabliert war. Erst 1945 erfolgte die Umbenennung in KARAT, später CHAMP.68

Nach 1945 wurde die Firma an Dubsky restituiert, der die Sommer wieder in Wien verbrachte, während er in New York lebte. Viktor Jenny, der mutmaßlich Dubskys umfangreiches Aktienpaket unterschlagen hatte, kam glimpflich davon. Seine absurde Schutzbehauptung, ein Schulkamerad habe ihn während einer Geschäftsreise ohne sein Wissen zur SS angemeldet, und er habe nur zu seiner Hochzeit eine SS-Uniform „ausgeborgt“, dokumentiert die Schamlosigkeit der Täter.70
6. Fazit: Raub, Korruption und verweigerte Anerkennung
Die Arisierung von Patent- und Markenrechten stellt ein Paradebeispiel für die Funktionsweise der nationalsozialistischen Raubpolitik dar. Hinter einer Fassade bürokratischer Korrektheit und rechtlicher Verfahren verbarg sich ein System, das auf systematischer Enteignung, Bereicherung und Korruption beruhte. Die Behauptung, Großbetriebe seien aufgrund vorgeschriebener Wirtschaftsprüfungen rationeller und sorgfältiger arisiert worden, erweist sich als Mythos.71 Auch bei Großunternehmen fungierte die VVSt als „Selbstbedienungsladen” für altgediente Parteigenossen, die sich mithilfe gefälliger Gutachten bereicherten. Die wenigen Fälle, in denen Manipulationen aufgedeckt wurden, führten selten zu echten Konsequenzen, sondern meist nur zu kosmetischen Korrekturen.
Für die Erfinderinnen und Erfinder jüdischer Abstammung bedeutete der Verlust ihrer Patente nicht nur einen materiellen Schaden. Sie verloren damit auch die Anerkennung ihrer schöpferischen Leistung und das Recht, mit ihrer Erfindertätigkeit in Verbindung gebracht zu werden. Dies war besonders perfide in einem Regime, das technische Innovation zur „Kulturleistung“ erklärte und dem „arischen“ Ingenieursgeist huldigte.72 Die NS-Propaganda predigte zwar „jüdische Minderwertigkeit“, raubte aber systematisch die technischen Innovationen, die von kreativen Erfinderinnen und Erfindern jüdischer Abstammung entwickelt worden waren. Da diese nicht in das rassistische Weltbild der Nazis passten, wurden ihre Urheber systematisch enteignet, vertrieben und deren Schöpfungen später als „deutsche“ Innovationen vermarktet.
Nach 1945 erwies sich die Restitution von Patentrechten als äußerst schwierig. Das am 30. Juni 1949 erlassene 6. Rückstellungsgesetz regelte explizit die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte.73 Doch die Rückstellung war ein mühsamer, oft jahrelang dauernder Prozess. Viele der beraubten Erfinderinnen und Erfinder waren ermordet worden, andere lebten im Exil und hatten weder die Kraft noch die Mittel, langwierige Rückstellungsverfahren zu führen. Zudem waren viele Patente inzwischen abgelaufen oder durch die „Ariseure“ nicht weitergeführt worden. Die wenigen erfolgreichen Restitutionsfälle konnten das erlittene Unrecht nicht wirklich wiedergutmachen. Die Österreichische Historikerkommission kam schlussendlich zu einem ernüchternden Befund: Die „Wiedergutmachung“ blieb insgesamt fragmentarisch.74
- „Bundesgesetz vom 30. Juni 1949 über die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte (Sechstes Rückstellungsgesetz)”, BGBl. Nr. 199/1949 vom 03.09.1949. ↩︎
- Vgl. Gerhard Botz: Nationalsozialismus in Wien, Machtübernahme, Herrschaftssicherung, Radikalisierung 1938/39, Wien 2008, S. 424. ↩︎
- Vgl. Hans Witek: „Arisierungen” in Wien, in: Emmerich Tálos u.a. (Hg.): NS-Herrschaft in Österreich, Wien 1999, S. 201. ↩︎
- Staatsarchiv Wien [ÖStA], AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Bd.II, SSt. 14, Bericht von Dr. August Kutiak, 22.03.1938. ↩︎
- Todesanzeige in „Die Neue Freie Presse” vom 24.03.1938, S. 19. ↩︎
- Vgl. Hans Safrian: Enteignung vor der „Arisierung“. Beschlagnahmungen und Einziehungen des Vermögens jüdischer Familien in Österreich vom März bis November 1938 durch die NSDAP, Gestapo und SD, unveröffentlichtes Manuskript, Wien 2012, S. 7–8. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 338 (Industrie), Akt Ind. 371a, Schreiben vom 26.01.1939 an die Gestapo Berlin; Schreiben des Reichsführer SS vom 20.04.1939. ↩︎
- Vgl. Hans Safrian/Hans Witek: Und keiner war dabei. Dokumente des alltäglichen Antisemitismus in Wien 1938, Wien 1988, S. 58. ↩︎
- Vgl. Safrian: Enteignung, S. 20–21. ↩︎
- Gesetzblatt für Österreich Nr. 102/1938 vom 27.04.1938, S. 249–251. ↩︎
- Vgl. Hans Safrian: Kein Recht auf Eigentum, in: Katharina Stengel (Hg.): Vor der Vernichtung, Frankfurt am Main 2007, S. 252. ↩︎
- Vgl. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt am Main 2006, S. 58. ↩︎
- Fritz Weber: Die Arisierungen in Österreich, In: Ulrike Felber et. al.: Ökonomie der Arisierung, Teil 1: Grundzüge, Akteure und Institutionen, Wien 2004, S.86 – 87. ↩︎
- Vgl. Frank Bajohr: Parvenüs und Profiteure. Korruption in der NS-Zeit, Frankfurt am Main 2001, S. 100. ↩︎
- Vgl. Bajohr: Parvenüs und Profiteure, 113. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Schriftstück vom 06.12.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Schriftstück vom 06.12.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Band I, Schreiben von Glass an SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich vom 19. Juli 1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Band I, Gutachten über die Arisierung der Firma „VCF“ erstellt durch DI Friedrich Kreide und Dipl. Kfm. Dr. E. Schleussner, 01.06.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206, Kriegsbilanz 1943, Prüfbericht. ↩︎
- Abschrift ohne Adressat, 10.09.1938, Dok. DÖW 1471, zitiert nach Herbert Rosenkranz: Verfolgung und Selbstbehauptung. Die Juden in Österreich 1938–1945, Wien 1978, S. 133. ↩︎
- Vgl. Bajohr: Parvenüs und Profiteure, S. 113. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Band I, SSt. 172, Schreiben von Glass an SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich vom 19. Juli 1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206, Kriegsbilanz 1943, Prüfbericht. ↩︎
- International Military Tribunal: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Band XXV, München 1989, Dok. 069-PS, 132; ebenso abgedruckt als Dok. 215 in Heim: Verfolgung und Ermordung, 583-584; ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 905 (Rechtsakten), RA V3, Veräusserungsaufforderung an Gustav Geiershöfer, 21.02.1939. ↩︎
- Amtliche Wiener Zeitung Nr. 67 (11.03.1939), Nr. 68 (12.03.1939), Nr. 69 (15.03.1939). ↩︎
- ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Ktn. 88, 147/15, Schreiben der Länderbank Wien nach telefonischer Unterredung mit dem Leiter des Rechtsamtes (Dr. Winkler), 06.04.1939. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 662 (Statistik), Akt St. 5554, SSt. 22, Schätzgutachten des DI Albin Katschinka vom 18.03.1939. ↩︎
- ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Ktn. 88, 147/15, Besprechung mit Ministerialrat Dr. v. Peichl, Regie-rungsrat Dr. Andritschky, Dr. v. Philippovich, Pg. Brehovsky, 29.04.1940. ↩︎
- ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Ktn. 88, 147/15; 1.000 RM stammten beispielsweise aus der Arisierung der Patentrechte von Alfred Oser – siehe Kapitel 4.3. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Werbebroschüre. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Werbefaltblatt. ↩︎
- http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT139631B (Zugriff am 20.02.2010). ↩︎
- http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT139631B (Zugriff am 20.02.2010). ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Wirtschaftsprüfbericht, 28.06.1939. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Kaufvertrag, 24.04.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., VA 21509, 16.07.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Veräußerungsformular, 02.06.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., VA 21509, 16.07.1938. ↩︎
- Erdészeti Lapok 80/7 – Juli 1941 http://www.erdeszetilapok.hu/ (Zugriff am 30.04.2012). ↩︎
- http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT122360B „Selbstschließendes Auslaufventil von Jenny Armuth in Wien“ (Zugriff am 20.06.2011). ↩︎
- Ebd., zum besseren Verständnis vom Verfasser eingefärbt. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Veräußerungsformular, 23.12.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Wirtschaftsprüfung, 30.12.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Schreiben an den Reichsstatthalter, 15.04.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Politisches Zeugnis, 02.09.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Ansuchen des Kommissars, 12.09.1938 ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Erwerberformular, 07.11.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Wirtschaftsprüfung zur Feststellung des Sachwertes, 31.12.1938. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Auflagenberechnung, 27.01.1939. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Internes Schreiben des Rechtsamtes an die Abteilung Industrie, 24.04.1939. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Rechtsamt – Internes Schreiben, 24.04.1939. ↩︎
- Meldeunterlagen M08 Samuel *25.10.1874 u. Jenny Armuth *11.02.1878, MA 8 – B MEW 4473/2011. ↩︎
- Wolfgang Scheffler, Diana Schulle: Buch der Erinnerung, die ins Baltikum deportierten deutschen, österreichischen und tschechoslowakischen Juden, München 2003, 390. ↩︎
- WStLA, 1.3.2.119 VEAV MBA 9, 999, Schreiben an MA62, 28.05.1953. ↩︎
- https://lighterclub.xobor.de/t3381f229-Dubsky-Katalog.html#msg23033 (Zugriff am 12.11.2025). ↩︎
- http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT54092B „Pyrophores Feuerzeug“, Anmeldedatum: 23.11.1910, (Zugriff am 20.07.2011). ↩︎
- http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT135879B „Reibradfeuerzeug“, Anmeldedatum: 28.01.1933, (Zugriff am 20.07.2011). ↩︎
- http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT135879B „Reibradfeuerzeug“, Anmeldedatum: 28.01.1933, (Zugriff am 20.07.2011). ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 699 (Statistik), Akt St. 7753, Wirtschaftsprüfung, 24.09.1938. ↩︎
- WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Untersuchungsbericht Kündigung am 12.06.1938, 22.11.1946. ↩︎
- WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Bericht des BM für Inneres, 15.10.1946. ↩︎
- WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Bericht BM für Inneres, 22.11.1946. ↩︎
- ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 699 (Statistik), Akt St. 7753, Interventionsschreiben der Heeresleitung, 24.08.1938. ↩︎
- Die Vorgenehmigung wurde am 25. August 1938 erteilt; ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 699 (Statistik), Akt St. 7753, Zusammenfassung des Arisierungsfalls vom 10.10.1938. ↩︎
- WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Bericht des BM für Inneres, 22.11.1946. ↩︎
- Vgl. Günter Broesan: Neues über alte Feuerzeuge, Schallstadt 2003, 25. ↩︎
- https://www.lighterlibrary.com/1940sDubskyCatalog.php (letzter Zugriff am 12.11.2025). ↩︎
- WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Vernehmung Viktor Jenny, 29.12.1947. ↩︎
- Vgl. Weber: Arisierungen, S. 100. ↩︎
- Adolf Hitler: Mein Kampf, München 1943, S. 494–496. ↩︎
- „Bundesgesetz vom 30. Juni 1949 über die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte (Sechstes Rückstel-lungsgesetz)“, BGBl.: Nr.: 199/1949 vom 03.09.1949. ↩︎
- Franz-Stefan Meissel: Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen, Wien 2004, 333; (Aufgrund der Skartierungen beruhen diese Angaben allerdings auf einer Schätzung.) ↩︎
