Alma Rosé Sonderpreisträger 2025, Andreas Kern

Alma Rosé Sonderpreisträger 2025, Andreas Kern:
Arisierte Patente

Der Raub geistigen Eigentums im Nationalsozialismus




Das Vorgehen der VVSt bei Patent-Arisierungen war in den ersten Monaten völlig unstrukturiert, inkonsequent und von erschreckender Inkompetenz geprägt. Am offenkundigsten zeigte sich dies bei der finanziellen Bewertung von Patent- und Markenrechten. In den seltensten Fällen wurden Patente durch akkreditierte Patentanwälte auf ihren Wert geschätzt. Da keine verbindlichen Standards zur Bewertung existierten, wurden Patentrechte meist weit unter Wert verschleudert. Vielfach wurden Patente stillschweigend als kostenlose „Draufgabe“ mit dem Unternehmen arisiert, obwohl ihr Wert oft den maßgeblichen Anteil des Firmenvermögens darstellte. In manchen Fällen wurden Patente in Kaufverträgen überhaupt nicht erwähnt, obwohl sie die eigentliche Grundlage des Unternehmenserfolgs bildeten.

Der Fall der Vereinigten Chemischen Fabriken (VCF) von Dr. Ignaz Kreidl illustriert dieses System exemplarisch. Nach Kreidls Verhaftung und der Einziehung seines Vermögens bewarben sich mehrere Interessenten um das Unternehmen. Den Zuschlag erhielt schließlich der 26-jährige SS-Sturmbannführer Fridolin Glass, Adjutant von SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich, ohne jegliche fachliche Qualifikation für die Führung eines Chemiebetriebs.18 Der für die Bewertung beauftragte DI Friedrich Kreide erstellte ein Gutachten, das den Betrieb auf lediglich 1,1 Millionen Reichsmark schätzte – ein absurd niedriger Wert für ein florierendes Chemieunternehmen mit umfangreichem Patentbesitz.19 Glass zahlte letztlich sogar nur 1,03 Millionen Reichsmark, wovon ein erheblicher Teil als „Arisierungsauflage“ wieder an die VVSt zurückfließen sollte.



Abb. 1: Werbebroschüre32

Seine Geschäftsidee war ebenso simpel wie genial: maschinelle Rodungen, die schneller, sicherer und gründlicher waren als mühsame Handarbeit oder die Sprengung mit Dynamit. Deutsch kannte die Technik aus seiner Zeit beim Streckenbau der Eisenbahn. Baumstümpfe mussten restlos entfernt werden, sonst drohte der Untergrund nachzugeben. Die händische Rodung war zermürbend langsam, Dynamit teuer und riskant. Rodemaschinen waren die Lösung – wenn sie funktionierten.

Abb. 2: Werbefaltblatt33

Doch genau hier lag das Problem. Bei den ersten Einsätzen riss unter der enormen Zugbelastung von bis zu 40 Tonnen gelegentlich das Drahtseil. Das frei peitschende Seilende konnte Menschen töten. Monatelang experimentierte er, investierte sein Erspartes in Versuche. Die Lösung fand er schließlich in einer scheinbar simplen Idee: Das Seilende musste fest im konischen Keil verankert werden, sodass die Last den Keil nur noch fester in die Bohrung presste. Im März 1933 meldete Deutsch seine Erfindung zum Patent an (Nr. AT139631, „Seilbefestigung mittels Keil“.34

Abb. 3: Patentbeschreibung35

Diese Innovation wurde zum Grundstein seines wirtschaftlichen Erfolgs. Das Unternehmen wuchs rasch, belieferte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie das Bundesheer und erreichte bereits 1937 einen Umsatz von fast 50.000 Reichsmark.36

Nur neun Monate später endete diese Erfolgsgeschichte mit dem Einmarsch der Wehrmacht abrupt. Der 24-jährige Ingenieur Erhard Scheffenegger, der erst wenige Wochen zuvor sein Diplom erworben hatte, nutzte die neue politische Lage. Bereits am 24. April 1938 – keine vier Wochen nach dem „Anschluss“ – hatte er einen unterschriebenen Kaufvertrag in Händen.37 Die Konstruktion war perfide: Für das materielle Betriebsvermögen zahlte Scheffenegger lediglich 5.059 Reichsmark bar. Die 20.000 Reichsmark für das Patent sollten in monatlichen Raten bis Januar 1941 abbezahlt werden – eine Vereinbarung, die sich als wertlos erweisen sollte.

Die Vermögensverkehrsstelle (VVSt), die ab Mitte Mai 1938 ihre Tätigkeit aufnahm, hätte eigentlich korrigierend eingreifen müssen. Doch Deutsch hatte das Patent in seiner Vermögensanmeldung strategisch mit nur 100 Reichsmark bewertet, um die drakonische Judenvermögensabgabe zu minimieren.38 Diese Vorsichtsmaßnahme spielte letztlich dem Ariseur in die Hände: Die im Veräußerungsformular konstruierte Regelung über prozentuale Lizenzgebühren wurde nie von Scheffenegger unterzeichnet und blieb rechtlich bedeutungslos.39

Abb. 4: Vermögensanmeldung Ing. Deutsch40

Scheffenegger vermarktete die Rodemaschine fortan unter dem Namen „Ostmark“ und bewarb sie in einer ungarischen Fachzeitschrift als „deutsche Erfindung“.41 Zu diesem Zeitpunkt hatte Deutsch Österreich bereits verlassen und war nach Palästina emigriert. Die vereinbarten Ratenzahlungen erhielt er nie.

5.2. „Das Ventil, das ohne Feder auskam” – Die Erfinderin Jenny Armuth

Jenny Armuth war eine ungewöhnliche Frau für ihre Zeit: Einst Handelsangestellte, wurde sie zur geschäftstüchtigen Unternehmerin und erfolgreichen Erfinderin mit mehreren Patenten. Gemeinsam mit ihrem Mann Samuel, einem gelernten Pumpenspezialisten, gründete sie 1920 die Firma AQUA, ein technisches Büro für Wasserbeschaffungs- und Wasserförderungsanlagen.

Der Durchbruch gelang durch Innovation. Jenny Armuth entwickelte ein revolutionäres selbstschließendes Auslaufventil für Viehtränken (Patent Nr. AT122360).42 Ihre Konstruktion war mechanisch brillant: Durch die geschickte Kombination von Schwerkraft und Wasserdruck funktionierte das Ventil ohne jegliche Verschleißteile – ohne eine einzige Feder. Dieses zuverlässige, praktisch wartungsfreie Ventil wurde zum Verkaufsschlager der Firma.

Abb. 5: Wirkmechanismus Auslaufventil43

Binnen zweier Jahrzehnte avancierte AQUA zum zweitgrößten Pumpenhersteller Österreichs – direkt hinter den Garvenswerken, jenem Großbetrieb, bei dem Samuel einst als Lehrling begonnen hatte.44 Ein Wirtschaftsprüfbericht der Vermögensverkehrsstelle von 1938 hielt fest: „Die Pumpen der Firma sind in der Ostmark allgemein bekannt und begehrt, was auf deren Qualität zurückzuführen ist.“ 45

Der Betrieb beschäftigte zwar nur wenige Mitarbeiter, arbeitete aber mit einem ausgeklügelten System externer Fertigung: Gießereien produzierten die Pumpenkörper, mechanische Werkstätten die Apparaturen, während AQUA sich auf Entwicklung, Montage und Qualitätskontrolle konzentrierte – ein frühes Beispiel effizienter Wertschöpfungskette.

Nach dem „Anschluss“ wurde der 24-jährige Student Ludwig Aschenbauer als kommissarischer Verwalter eingesetzt.46 Der Hochschüler der Bodenkultur, der sich als „cand. Ing.” titulierte, hatte keine Parteimitgliedschaft vorzuweisen, galt aber als „politisch und charakterlich einwandfrei“.47 Die folgenden Monate waren von administrativem Chaos geprägt: Aschenbauers Vollmacht lief wiederholt aus, der Betrieb wurde zwischenzeitlich gesperrt, fünf verschiedene Bewerber meldeten ihr Interesse an.

Abb. 6: Briefpapier Firma AQUA48

Letztlich setzte sich der Parteianwärter Ing. Josef Anger durch, Inhaber einer Maschinenfabrik mit 90 Mitarbeitern und einem Vermögen von 400.000 Reichsmark.49 Entscheidend war seine doppelte Qualifikation: einerseits als Zulieferer (seine Gießerei fertigte bereits Pumpenkörper für AQUA), andererseits als finanzkräftiger, politisch akzeptabler Erwerber. Der genehmigte Kaufpreis betrug 45.940 Reichsmark.50

Doch bei der Übertragung geschah etwas Bemerkenswertes: Die im Gedenkprotokoll sorgfältig ausgehandelten Lizenzgebühren von 5% pro verkauftem Stück wurden von der VVSt kurzerhand annulliert. In lapidarer Formulierung hieß es: „Die im Kaufvertrag vereinbarte Zahlung von Lizenzgebühren an den ehm. jüd. Besitzer kann nicht anerkannt werden. Mit Bezahlung des Kaufwertes sind sämtliche Patentrechte an den Neuerwerber übergegangen.“ 51

Die Patente, die weder in der Bilanz noch in der Sachwertermittlung berücksichtigt worden waren, wechselten somit ohne jegliche finanzielle Kompensation den Besitzer. Ein internes Gutachten des Patentanwalts Ing. Viktor Beer bezifferte den Wert der Patente später mit etwa 10.000 Reichsmark – doch diese Information versandete in der Bürokratie.52

Abb. 7: Patentschätzung Firma AQUA53

Das Schicksal der Eheleute Armuth nahm eine tragische Wendung. Zu alt für einen Neuanfang im Ausland, blieben sie in Wien. Am 3. Dezember 1941 wurden sie mit dem Transport Nr. 13 nach Riga deportiert.54 Ihr Ziel war der „Jungfernhof“, ein heruntergewirtschaftetes Staatsgut, das provisorisch als Konzentrationslager diente. Die Baracken boten keinen Schutz vor der extremen Kälte von minus 45 Grad. Von den 1.001 deportierten Personen überlebten nur 18 – S
ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Rechtsamt – Internes Schreiben, 24.04.1939.amuel und Jenny Armuth gehörten nicht dazu.55

1953 erstritt der nach Argentinien geflüchtete Neffe Georg Kraus, der einst dritter Gesellschafter der AQUA GmbH gewesen war, in einem langwierigen Vergleich vor der Rückstellungskommision eine Entschädigung von 89.050 Schilling.56


5.2. Der Feuerzeugbaron Ing. Arthur Dubsky

Arthur Dubsky, 1877 im böhmischen Neuhaus geboren, gründete 1904 gemeinsam mit seinem Vater eine Metallwarenfabrik für Raucherutensilien. Die Basis ihres Erfolgs war die erst ein Jahr zuvor erfolgte Erfindung des „Cer-Eisens“ durch Carl Auer von Welsbach, die moderne Taschenfeuerzeuge überhaupt erst ermöglichte. Die Firma Dubsky war somit einer der weltweit ersten Hersteller von Benzinfeuerzeugen – lange vor „Zippo“.

Abb. 8: Firmengebäude Arthur Dubsky57

Arthur Dubsky erwies sich als brillanter Techniker. Zwischen 1910 und den späten 1930er Jahren meldete er 42 Patente an.58 Besonders erfolgreich war das Patent Nr. AT135879 für das „UNIGENT”-Feuerzeug, das ein spezielles Problem löste: Pfeifenraucher konnten ihre Pfeifen nur schwer mit gewöhnlichen Feuerzeugen anzünden, ohne sich zu verbrennen. Dubskys Lösung war ein ausziehbarer Stift mit eigenem Docht in der Sturmkappe – ein „künstliches Streichholz“, das bequem und gefahrlos die Pfeife entzündete.59

Abb. 9: Patentschrift Feuerzeug UNIGENT60

Das Unternehmen florierte, beschäftigte rund 100 Mitarbeiter und exportierte zwei Drittel seiner Produktion.61 Der Jahresumsatz betrug 1937 eine halbe Million Schilling. Die Feuerzeuge wurden weltweit unter den Initialen S.D. (Seligmann Dubsky) und später A.D. bzw. dem Markennamen „INGAD” vertrieben. Dubsky pflegte einen großbürgerlichen Lebensstil: Villa in einem vornehmen Bezirk, Geschäftsreisen nach London und New York, Mitgliedschaft im Industriellenclub. Er verkörperte jenen Typus des jüdischen Unternehmers, der Technik, Handel und Finesse verband – und den die NS-Propaganda zum Feindbild stilisierte.

Nach dem „Anschluss“ zeigte Viktor Jenny, ein 25-jähriger ehemaliger Praktikant, den Dubsky persönlich gefördert hatte, sein wahres Gesicht. Der seit 1935 illegale NSDAP- und SS-Angehörige riss als kommissarischer Verwalter die Geschäftsführung an sich und kündigte umgehend den langjährigen Prokuristen aus rassenpolitischen Gründen – ohne Abfertigung trotz 25 Dienstjahren.62

Viktor Jenny vermittelte die Firma an Johannes Elster, Inhaber einer Berliner Gasmesserfabrik mit einem Vermögen von einer halben Million Reichsmark.63 Der Kaufpreis wurde mit 100.000 Reichsmark festgesetzt – bei einem tatsächlichen Bilanzwert von 471.540 Reichsmark im Jahr 1937.64 Das Geschäft wurde durch ein Interventionsschreiben des Oberkommandos des Heeres beschleunigt, das Interesse an der Produktion von Rüstungsgütern bekundete.65 Tatsächlich wurde der Betrieb bereits 1940 teilweise auf die Montage von Stielhandgranaten und Zündschrauben umgestellt.66

Die sechs firmeneigenen Patente wurden gesondert um je 100 Reichsmark „verkauft“ – insgesamt 600 Reichsmark für das geistige Fundament eines Weltunternehmens. In einem späteren Untersuchungsbericht nach dem Krieg hieß es:“daß der Jude Ing. Arthur Dubsy nicht mehr vom Kaufpreis ausbezahlt bekam, als 2 Fahrkarten um ins Ausland zu emigrieren.67

Besonders perfide: Elster behielt den Firmennamen „Ing. Arthur Dubsky“ und die Initialen „A.D.“ auf den Produkten bei – aus rein ökonomischen Gründen, da die Marke international etabliert war. Erst 1945 erfolgte die Umbenennung in KARAT, später CHAMP.68

Abb. 10: Weiterverwendung des Namens Dubsky69

Nach 1945 wurde die Firma an Dubsky restituiert, der die Sommer wieder in Wien verbrachte, während er in New York lebte. Viktor Jenny, der mutmaßlich Dubskys umfangreiches Aktienpaket unterschlagen hatte, kam glimpflich davon. Seine absurde Schutzbehauptung, ein Schulkamerad habe ihn während einer Geschäftsreise ohne sein Wissen zur SS angemeldet, und er habe nur zu seiner Hochzeit eine SS-Uniform „ausgeborgt“, dokumentiert die Schamlosigkeit der Täter.70



6. Fazit: Raub, Korruption und verweigerte Anerkennung

Die Arisierung von Patent- und Markenrechten stellt ein Paradebeispiel für die Funktionsweise der nationalsozialistischen Raubpolitik dar. Hinter einer Fassade bürokratischer Korrektheit und rechtlicher Verfahren verbarg sich ein System, das auf systematischer Enteignung, Bereicherung und Korruption beruhte. Die Behauptung, Großbetriebe seien aufgrund vorgeschriebener Wirtschaftsprüfungen rationeller und sorgfältiger arisiert worden, erweist sich als Mythos.71 Auch bei Großunternehmen fungierte die VVSt als „Selbstbedienungsladen” für altgediente Parteigenossen, die sich mithilfe gefälliger Gutachten bereicherten. Die wenigen Fälle, in denen Manipulationen aufgedeckt wurden, führten selten zu echten Konsequenzen, sondern meist nur zu kosmetischen Korrekturen.

Für die Erfinderinnen und Erfinder jüdischer Abstammung bedeutete der Verlust ihrer Patente nicht nur einen materiellen Schaden. Sie verloren damit auch die Anerkennung ihrer schöpferischen Leistung und das Recht, mit ihrer Erfindertätigkeit in Verbindung gebracht zu werden. Dies war besonders perfide in einem Regime, das technische Innovation zur „Kulturleistung“ erklärte und dem „arischen“ Ingenieursgeist huldigte.72 Die NS-Propaganda predigte zwar „jüdische Minderwertigkeit“, raubte aber systematisch die technischen Innovationen, die von kreativen Erfinderinnen und Erfindern jüdischer Abstammung entwickelt worden waren. Da diese nicht in das rassistische Weltbild der Nazis passten, wurden ihre Urheber systematisch enteignet, vertrieben und deren Schöpfungen später als „deutsche“ Innovationen vermarktet.

Nach 1945 erwies sich die Restitution von Patentrechten als äußerst schwierig. Das am 30. Juni 1949 erlassene 6. Rückstellungsgesetz regelte explizit die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte.73 Doch die Rückstellung war ein mühsamer, oft jahrelang dauernder Prozess. Viele der beraubten Erfinderinnen und Erfinder waren ermordet worden, andere lebten im Exil und hatten weder die Kraft noch die Mittel, langwierige Rückstellungsverfahren zu führen. Zudem waren viele Patente inzwischen abgelaufen oder durch die „Ariseure“ nicht weitergeführt worden. Die wenigen erfolgreichen Restitutionsfälle konnten das erlittene Unrecht nicht wirklich wiedergutmachen. Die Österreichische Historikerkommission kam schlussendlich zu einem ernüchternden Befund: Die „Wiedergutmachung“ blieb insgesamt fragmentarisch.74



  1. „Bundesgesetz vom 30. Juni 1949 über die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte (Sechstes Rückstellungsgesetz)”, BGBl. Nr. 199/1949 vom 03.09.1949. ↩︎
  2. Vgl. Gerhard Botz: Nationalsozialismus in Wien, Machtübernahme, Herrschaftssicherung, Radikalisierung 1938/39, Wien 2008, S. 424. ↩︎
  3. Vgl. Hans Witek: „Arisierungen” in Wien, in: Emmerich Tálos u.a. (Hg.): NS-Herrschaft in Österreich, Wien 1999, S. 201. ↩︎
  4. Staatsarchiv Wien [ÖStA], AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Bd.II, SSt. 14, Bericht von Dr. August Kutiak, 22.03.1938. ↩︎
  5. Todesanzeige in „Die Neue Freie Presse” vom 24.03.1938, S. 19. ↩︎
  6. Vgl. Hans Safrian: Enteignung vor der „Arisierung“. Beschlagnahmungen und Einziehungen des Vermögens jüdischer Familien in Österreich vom März bis November 1938 durch die NSDAP, Gestapo und SD, unveröffentlichtes Manuskript, Wien 2012, S. 7–8. ↩︎
  7. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 338 (Industrie), Akt Ind. 371a, Schreiben vom 26.01.1939 an die Gestapo Berlin; Schreiben des Reichsführer SS vom 20.04.1939. ↩︎
  8. Vgl. Hans Safrian/Hans Witek: Und keiner war dabei. Dokumente des alltäglichen Antisemitismus in Wien 1938, Wien 1988, S. 58. ↩︎
  9. Vgl. Safrian: Enteignung, S. 20–21. ↩︎
  10. Gesetzblatt für Österreich Nr. 102/1938 vom 27.04.1938, S. 249–251. ↩︎
  11. Vgl. Hans Safrian: Kein Recht auf Eigentum, in: Katharina Stengel (Hg.): Vor der Vernichtung, Frankfurt am Main 2007, S. 252. ↩︎
  12. Vgl. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt am Main 2006, S. 58. ↩︎
  13. Fritz Weber: Die Arisierungen in Österreich, In: Ulrike Felber et. al.: Ökonomie der Arisierung, Teil 1: Grundzüge, Akteure und Institutionen, Wien 2004, S.86 – 87. ↩︎
  14. Vgl. Frank Bajohr: Parvenüs und Profiteure. Korruption in der NS-Zeit, Frankfurt am Main 2001, S. 100. ↩︎
  15. Vgl. Bajohr: Parvenüs und Profiteure, 113. ↩︎
  16. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Schriftstück vom 06.12.1938. ↩︎
  17. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Schriftstück vom 06.12.1938. ↩︎
  18. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Band I, Schreiben von Glass an SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich vom 19. Juli 1938. ↩︎
  19. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Band I, Gutachten über die Arisierung der Firma „VCF“ erstellt durch DI Friedrich Kreide und Dipl. Kfm. Dr. E. Schleussner, 01.06.1938. ↩︎
  20. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206, Kriegsbilanz 1943, Prüfbericht. ↩︎
  21. Abschrift ohne Adressat, 10.09.1938, Dok. DÖW 1471, zitiert nach Herbert Rosenkranz: Verfolgung und Selbstbehauptung. Die Juden in Österreich 1938–1945, Wien 1978, S. 133. ↩︎
  22. Vgl. Bajohr: Parvenüs und Profiteure, S. 113. ↩︎
  23. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206 Band I, SSt. 172, Schreiben von Glass an SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich vom 19. Juli 1938. ↩︎
  24. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 597 (Statistik), Akt St. 1206, Kriegsbilanz 1943, Prüfbericht. ↩︎
  25. International Military Tribunal: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Band XXV, München 1989, Dok. 069-PS, 132; ebenso abgedruckt als Dok. 215 in Heim: Verfolgung und Ermordung, 583-584; ↩︎
  26. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 905 (Rechtsakten), RA V3, Veräusserungsaufforderung an Gustav Geiershöfer, 21.02.1939. ↩︎
  27. Amtliche Wiener Zeitung Nr. 67 (11.03.1939), Nr. 68 (12.03.1939), Nr. 69 (15.03.1939). ↩︎
  28. ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Ktn. 88, 147/15, Schreiben der Länderbank Wien nach telefonischer Unterredung mit dem Leiter des Rechtsamtes (Dr. Winkler), 06.04.1939. ↩︎
  29. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 662 (Statistik), Akt St. 5554, SSt. 22, Schätzgutachten des DI Albin Katschinka vom 18.03.1939. ↩︎
  30. ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Ktn. 88, 147/15, Besprechung mit Ministerialrat Dr. v. Peichl, Regie-rungsrat Dr. Andritschky, Dr. v. Philippovich, Pg. Brehovsky, 29.04.1940. ↩︎
  31. ÖStA, AdR 04, Bürckel-Materie, Ktn. 88, 147/15; 1.000 RM stammten beispielsweise aus der Arisierung der Patentrechte von Alfred Oser – siehe Kapitel 4.3. ↩︎
  32. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Werbebroschüre. ↩︎
  33. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Werbefaltblatt. ↩︎
  34. http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT139631B (Zugriff am 20.02.2010). ↩︎
  35. http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT139631B (Zugriff am 20.02.2010). ↩︎
  36. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Wirtschaftsprüfbericht, 28.06.1939. ↩︎
  37. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Kaufvertrag, 24.04.1938. ↩︎
  38. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., VA 21509, 16.07.1938. ↩︎
  39. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 244a (Handel), Akt H62, Veräußerungsformular, 02.06.1938. ↩︎
  40. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., VA 21509, 16.07.1938. ↩︎
  41. Erdészeti Lapok 80/7 – Juli 1941 http://www.erdeszetilapok.hu/ (Zugriff am 30.04.2012). ↩︎
  42. http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT122360B „Selbstschließendes Auslaufventil von Jenny Armuth in Wien“ (Zugriff am 20.06.2011). ↩︎
  43. Ebd., zum besseren Verständnis vom Verfasser eingefärbt. ↩︎
  44. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Veräußerungsformular, 23.12.1938. ↩︎
  45. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Wirtschaftsprüfung, 30.12.1938. ↩︎
  46. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Schreiben an den Reichsstatthalter, 15.04.1938. ↩︎
  47. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Politisches Zeugnis, 02.09.1938. ↩︎
  48. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Ansuchen des Kommissars, 12.09.1938 ↩︎
  49. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Erwerberformular, 07.11.1938. ↩︎
  50. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Wirtschaftsprüfung zur Feststellung des Sachwertes, 31.12.1938. ↩︎
  51. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Auflagenberechnung, 27.01.1939. ↩︎
  52. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Internes Schreiben des Rechtsamtes an die Abteilung Industrie, 24.04.1939. ↩︎
  53. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 703 (Statistik), Akt St. 7800, Rechtsamt – Internes Schreiben, 24.04.1939. ↩︎
  54. Meldeunterlagen M08 Samuel *25.10.1874 u. Jenny Armuth *11.02.1878, MA 8 – B MEW 4473/2011. ↩︎
  55. Wolfgang Scheffler, Diana Schulle: Buch der Erinnerung, die ins Baltikum deportierten deutschen, österreichischen und tschechoslowakischen Juden, München 2003, 390. ↩︎
  56. WStLA, 1.3.2.119 VEAV MBA 9, 999, Schreiben an MA62, 28.05.1953. ↩︎
  57. https://lighterclub.xobor.de/t3381f229-Dubsky-Katalog.html#msg23033 (Zugriff am 12.11.2025). ↩︎
  58. http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT54092B „Pyrophores Feuerzeug“, Anmeldedatum: 23.11.1910, (Zugriff am 20.07.2011). ↩︎
  59. http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT135879B „Reibradfeuerzeug“, Anmeldedatum: 28.01.1933, (Zugriff am 20.07.2011). ↩︎
  60. http://at.espacenet.com/ – Nummernsuche für AT135879B „Reibradfeuerzeug“, Anmeldedatum: 28.01.1933, (Zugriff am 20.07.2011). ↩︎
  61. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 699 (Statistik), Akt St. 7753, Wirtschaftsprüfung, 24.09.1938. ↩︎
  62. WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Untersuchungsbericht Kündigung am 12.06.1938, 22.11.1946. ↩︎
  63. WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Bericht des BM für Inneres, 15.10.1946. ↩︎
  64. WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Bericht BM für Inneres, 22.11.1946. ↩︎
  65. ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 699 (Statistik), Akt St. 7753, Interventionsschreiben der Heeresleitung, 24.08.1938. ↩︎
  66. Die Vorgenehmigung wurde am 25. August 1938 erteilt; ÖStA, AdR, Finanzen, VVSt., Ktn. 699 (Statistik), Akt St. 7753, Zusammenfassung des Arisierungsfalls vom 10.10.1938. ↩︎
  67. WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Bericht des BM für Inneres, 22.11.1946. ↩︎
  68. Vgl. Günter Broesan: Neues über alte Feuerzeuge, Schallstadt 2003, 25. ↩︎
  69. https://www.lighterlibrary.com/1940sDubskyCatalog.php (letzter Zugriff am 12.11.2025). ↩︎
  70. WStLA, 2.3.14.A1 Vg Vr Strafakten 1945-1955, 2583/48, Vernehmung Viktor Jenny, 29.12.1947. ↩︎
  71. Vgl. Weber: Arisierungen, S. 100. ↩︎
  72. Adolf Hitler: Mein Kampf, München 1943, S. 494–496. ↩︎
  73. „Bundesgesetz vom 30. Juni 1949 über die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte (Sechstes Rückstel-lungsgesetz)“, BGBl.: Nr.: 199/1949 vom 03.09.1949. ↩︎
  74. Franz-Stefan Meissel: Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen, Wien 2004, 333; (Aufgrund der Skartierungen beruhen diese Angaben allerdings auf einer Schätzung.) ↩︎

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